Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf bis zu 40 € monatlich für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – darunter z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Wir erklären dir, was dir zusteht und wie du ganz einfach davon profitierst.
Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der täglichen Pflege unterstützen und regelmäßig erneuert oder ersetzt werden müssen. Sie dienen dazu, die Pflege zu erleichtern, die Hygiene zu sichern und sowohl pflegebedürftige Personen als auch ihre pflegenden Angehörigen zu schützen. Typisch sind beispielsweise Einmalhandschuhe, Flächendesinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen.
Im Gegensatz zu technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollatoren sind Verbrauchshilfsmittel dafür gedacht, schnell und unkompliziert im Alltag eingesetzt und verbraucht zu werden – häufig im Rahmen der häuslichen Pflege. Sie fallen unter die sogenannte „Pflegehilfsmittelpauschale“ und können bei entsprechender Voraussetzung direkt über die Pflegekasse bezogen werden.
Wer hat Anspruch auf die 40-Euro-Pauschale?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch können von allen Personen mit einem anerkannten Pflegegrad beantragt werden – bereits ab Pflegegrad 1. Wichtig ist, dass die Pflege zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft erfolgt, also nicht in einem Pflegeheim.
Auch wer von Angehörigen, Freund:innen oder einer ehrenamtlichen Pflegeperson versorgt wird, hat Anspruch auf die Pauschale. Die monatlichen Kosten bis zu 40 Euro werden direkt von der Pflegekasse übernommen. Ein ärztliches Rezept ist dafür nicht notwendig – es reicht ein einfacher Antrag.
Besonders wichtig: Die 40-Euro-Leistung ist zweckgebunden. Das heißt, das Geld kann nicht frei verwendet werden, sondern ausschließlich für die im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Verbrauchsprodukte.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Hilfsmittel, die regelmäßig benötigt werden und nach dem Gebrauch entsorgt werden – also nicht wiederverwendbar sind. Sie dienen vor allem dem Schutz der pflegebedürftigen Person und der pflegenden Person vor Infektionen und sollen die häusliche Pflege erleichtern. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse im Rahmen einer monatlichen Pauschale von bis zu 40 Euro (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
In der Praxis spricht man oft auch von der Pflegehilfsmittelbox oder kurz „Pflegebox“. Viele Anbieter stellen diese Boxen individuell zusammen und versenden sie monatlich nach Hause – häufig inklusive Antragstellung an die Pflegekasse.
Diese Produkte sind im offiziellen Hilfsmittelverzeichnis der GKV unter der Produktgruppe 54 gelistet. Es handelt sich ausschließlich um Verbrauchsprodukte, die regelmäßig neu geliefert werden müssen.
Wichtig:
Du musst die Produkte nicht selbst kaufen und einreichen – viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und beliefern dich monatlich automatisch.
Die Inhalte der Pflegebox lassen sich meist flexibel zusammenstellen, je nach Bedarf.
Du kannst die Pflegehilfsmittel auch beantragen, wenn du nur von Angehörigen gepflegt wirst – ein ambulanter Pflegedienst ist nicht erforderlich.
Wichtig
Du musst die Produkte nicht selbst kaufen und einreichen – viele Anbieter übernehmen die Antragstellung und beliefern dich monatlich automatisch.
Die Inhalte der Pflegebox lassen sich meist flexibel zusammenstellen, je nach Bedarf.
Du kannst die Pflegehilfsmittel auch beantragen, wenn du nur von Angehörigen gepflegt wirst – ein ambulanter Pflegedienst ist nicht erforderlich.
Wie beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?
Die Beantragung der Pflegehilfsmittel ist in der Regel unkompliziert und formlos möglich. Du kannst den Antrag direkt bei deiner Pflegekasse stellen – entweder schriftlich oder über einen zugelassenen Anbieter. Wichtig ist, dass du bereits einen Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 1) hast und zu Hause gepflegt wirst.
Zwei Wege zur Antragstellung:
Direkt bei der Pflegekasse Du kannst einen kurzen formlosen Antrag stellen, zum Beispiel mit folgendem Inhalt: „Hiermit beantrage ich Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI. Ich habe Pflegegrad X und werde in häuslicher Umgebung gepflegt.“
Über einen Anbieter Viele Anbieter übernehmen den Antrag kostenlos für dich. Du füllst lediglich ein kurzes Formular aus, alles Weitere übernimmt der Anbieter – inklusive monatlicher Belieferung.
Was du brauchst:
Name, Anschrift und Versichertennummer der pflegebedürftigen Person
Angabe des Pflegegrads
Bestätigung, dass die Pflege zu Hause erfolgt
Unterschrift der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person
Praxis-Tipp: Antragstellung leicht gemacht
Du musst dich nicht selbst um alles kümmern – viele Anbieter übernehmen die komplette Beantragung bei der Pflegekasse und liefern dir die Pflegehilfsmittel direkt nach Hause. Wichtig: Prüfe vorher, ob der Anbieter seriös ist und welche Produkte geliefert werden. Ein Vergleich lohnt sich.
Gut zu wissen:
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten direkt – du musst nichts vorstrecken.
Du kannst den Anbieter jederzeit wechseln, wenn du mit der Lieferung oder dem Service unzufrieden bist.
Die Pflegebox kann in der Regel monatlich angepasst werden, z. B. bei verändertem Bedarf durch Krankheit oder Saisonalität.
Welche Anbieter gibt es – und worauf solltest du achten?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch kannst du direkt über spezialisierte Anbieter beziehen. Diese arbeiten mit den Pflegekassen zusammen und bieten häufig sogenannte „Pflegeboxen“ an, die individuell zusammengestellt und monatlich kostenfrei nach Hause geliefert werden.
Viele dieser Anbieter übernehmen die Antragstellung bei der Pflegekasse vollständig für dich. Nach der Genehmigung wirst du automatisch und regelmäßig mit den ausgewählten Produkten versorgt – ohne, dass du dich monatlich kümmern musst.
Was zeichnet einen seriösen Anbieter aus?
Transparenz: Du bekommst eine klare Übersicht über die Produkte, Mengen und Zusammensetzung deiner Pflegehilfsmittelbox.
Keine Zusatzkosten: Für Personen mit Pflegegrad ist die Lieferung kostenfrei. Ein seriöser Anbieter verlangt keine versteckten Gebühren.
Flexibilität: Die Zusammenstellung der Produkte sollte monatlich anpassbar sein – abhängig von deinem individuellen Bedarf.
Verlässlichkeit: Gute Anbieter liefern pünktlich, sind bei Rückfragen erreichbar und unterstützen bei Änderungen oder Problemen unkompliziert.
Viele Anbieter ermöglichen dir zudem, den Service jederzeit zu kündigen oder zu wechseln – ohne lange Bindungsfristen oder bürokratische Hürden.
Tipp bei der Auswahl:
Informiere dich vor Vertragsabschluss, ob der Anbieter mit deiner Pflegekasse abrechnen darf. Diese Information findest du entweder direkt beim Anbieter oder auf der Website deiner Pflegekasse. Du kannst dich auch bei einer unabhängigen Pflegeberatung erkundigen.
Rechtlicher Rahmen & gesetzliche Grundlage
Der Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ist in § 40 Absatz 2 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) geregelt. Dort ist festgelegt, dass Pflegebedürftige in häuslicher Pflege einen Anspruch auf Versorgung mit bestimmten Pflegehilfsmitteln haben, „die zum Verbrauch bestimmt sind“.
Dabei handelt es sich nicht um technische Hilfsmittel wie Pflegebetten oder Hausnotrufsysteme, sondern ausschließlich um Produkte, die regelmäßig verbraucht werden – etwa Handschuhe, Desinfektionsmittel oder Schutzschürzen. Die Leistung soll dazu beitragen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die selbstständige Versorgung möglichst lange aufrechtzuerhalten.
Die Höhe des Anspruchs ist gesetzlich auf bis zu 40 Euro pro Monat begrenzt. Eine höhere Erstattung ist grundsätzlich nicht vorgesehen, auch wenn der tatsächliche Bedarf über diesem Betrag liegt.
Grundlage für die Auswahl der erstattungsfähigen Produkte ist das Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands, konkret die Produktgruppe 54 („zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“). Nur Produkte, die dort gelistet sind, dürfen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Pflegehilfsmittel dürfen ausschließlich dann bewilligt werden, wenn:
ein anerkannter Pflegegrad vorliegt (mind. Pflegegrad 1),
die Pflege zu Hause stattfindet und
kein stationärer Aufenthalt besteht (z. B. Pflegeheim).
Die Pflegekasse darf bei der Bewilligung auf eine einfache Prüfung zurückgreifen und verlangt in der Regel keinen ärztlichen Nachweis oder aufwändige Gutachten.
Pflegehilfsmittel verwalten: praktisch denken im Alltag
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind nur dann eine echte Unterstützung, wenn sie gut organisiert und regelmäßig verwendet werden. Gerade im Pflegealltag mit vielen kleinen Handgriffen lohnt es sich, ein System zu schaffen, das den Überblick erleichtert – sowohl für pflegende Angehörige als auch für externe Unterstützungspersonen.
Tipps für eine gute Organisation:
Feste Ablageorte schaffen: Lagere Pflegehilfsmittel in einem zugänglichen Bereich, am besten in der Nähe der Person, die gepflegt wird – z. B. im Badezimmer oder Schlafzimmer. Ordnung und Griffnähe sparen Zeit.
Liefertermine im Blick behalten: Wenn du über einen Anbieter bestellst, achte auf den Rhythmus der Lieferung. Die Box kommt in der Regel monatlich – plane den Verbrauch entsprechend.
Bedarf regelmäßig prüfen: Je nach Gesundheitszustand oder Jahreszeit (z. B. bei Infektionswellen) kann sich der Bedarf ändern. Viele Anbieter ermöglichen eine unkomplizierte Anpassung der Pflegebox.
Angehörige und Helfende einbeziehen: Pflegehilfsmittel werden oft von mehreren Personen genutzt. Eine kurze Einführung in die Nutzung und Lagerung hilft, Fehler oder Mehrfachbestellungen zu vermeiden.
Verbrauch dokumentieren: Eine einfache Notiz auf Papier oder digital kann helfen, den Überblick zu behalten – vor allem bei stark wechselndem Bedarf.
Pflegehilfsmittel sind keine bloße Formalität – sie können die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person und den Pflegealltag deutlich verbessern. Eine durchdachte Organisation hilft dabei, das Maximum aus dem gesetzlichen Anspruch herauszuholen.
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