Rollstuhlrampen & Rampensysteme

Veröffentlichung: 31.03.2025   Aktualisiert: 31.03.2025

Rollstuhlrampen erleichtern den Alltag enorm – ob mobil, faltbar oder fest installiert. Wir zeigen dir, welche Rampensysteme es gibt, wie sie im Alltag helfen und welche Fördermöglichkeiten dir zustehen. Für mehr Selbstständigkeit und weniger Barrieren.

Warum Rampen den Unterschied machen

Rollstuhlrampen sind weit mehr als nur ein Hilfsmittel: Sie sind ein Symbol für Teilhabe, Selbstbestimmung und Barrierefreiheit. Eine einzige Stufe kann im Alltag für Menschen im Rollstuhl oder mit Gehhilfen zur unüberwindbaren Hürde werden – sei es vor dem Hauseingang, im Innenhof eines Mehrfamilienhauses oder auf dem Weg zur Arztpraxis. Rampen überbrücken diese Hindernisse wortwörtlich und ermöglichen einen unabhängigen Zugang zu Räumen, Wegen und Möglichkeiten.

Gerade für Menschen mit Pflegegrad oder einer dauerhaften Mobilitätseinschränkung bieten Rampen nicht nur Komfort, sondern echte Lebensqualität. Sie sorgen dafür, dass das Zuhause, die Familie und das soziale Umfeld erreichbar bleiben – ohne fremde Hilfe, ohne gefährliche Umwege. Besonders im häuslichen Umfeld können Rollstuhlrampen entscheidend dazu beitragen, dass Menschen länger in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben können.

Ob temporäre Lösungen wie mobile Kofferrampen oder fest installierte Varianten aus Aluminium oder Beton: Die Auswahl ist groß – und mit den richtigen Informationen lassen sich auch Fördermittel gezielt nutzen.

Welche Rampenarten gibt es?

Nicht jede Rampe passt zu jeder Situation – darum ist es wichtig, die verschiedenen Rampenarten zu kennen und gezielt einzusetzen. Je nach Einsatzort, Mobilitätsbedarf und baulicher Gegebenheit kommen unterschiedliche Systeme infrage. Hier ein Überblick:

RampenartGeeignet für …
Mobile Rampewechselnde Orte, temporäre Nutzung
Feste Rampedauerhafte Installation außen
Kofferrampeunterwegs, Reisen, spontane Nutzung
SchwellenrampeInnenräume, kleine Höhenunterschiede

Mobile Rollstuhlrampen

Diese Rampen sind tragbar und flexibel einsetzbar. Sie bestehen meist aus leichtem Aluminium und lassen sich zusammenklappen oder ausziehen. Ideal für Reisen, kurzfristige Barrieren oder zur Mitnahme im Auto.

Feste Rampensysteme

Sie werden dauerhaft installiert, z. B. an Hauseingängen oder an Terrassen. Materialien wie Metall, Beton oder rutschfester Kunststoff sorgen für Stabilität und Witterungsbeständigkeit. Feste Rampen sind besonders dann sinnvoll, wenn die Barriere regelmäßig überwunden werden muss.

Kofferrampen

Kompakte, zusammenklappbare Rampen, die sich wie ein Koffer tragen lassen. Sie eignen sich für geringe Höhenunterschiede – etwa einzelne Stufen im Innenbereich oder auf Reisen. Trotz ihrer Mobilität bieten sie eine stabile Fahrfläche.

Schwellenrampen

Diese kleinen Rampen aus Gummi oder Aluminium gleichen Türschwellen oder Übergänge zwischen Räumen aus. Sie sind vor allem im Innenbereich oder bei Balkontüren nützlich, wenn wenige Zentimeter Unterschied überbrückt werden müssen.

Wann und wo sind Rampen notwendig?

Rollstuhlrampen kommen überall dort zum Einsatz, wo Stufen, Kanten oder Schwellen den barrierefreien Zugang verhindern. Dabei geht es nicht nur um die berühmte „letzte Stufe vor der Haustür“, sondern um viele alltägliche Situationen, die ohne Rampe zur Stolperfalle werden.

Häusliches Umfeld

  • Hauseingänge und Treppen: Besonders in älteren Mehrfamilienhäusern fehlen häufig Aufzüge oder stufenfreie Zugänge. Eine Rampe ersetzt dort oft den fehlenden Aufzug oder schafft zumindest einen verlässlichen Zugang zur Eingangstür.
  • Balkon- und Terrassentüren: Kleine Schwellen oder Kanten können hier zu unüberwindbaren Hindernissen werden.
  • Garage oder Kellereingang: Auch Nebenbereiche des Hauses lassen sich mit Rampen besser nutzen – wichtig z. B. für Zugang zum Auto oder zu Lagerflächen.

Öffentlicher Raum

  • Arztpraxis, Apotheke, Therapiepraxis: Der barrierefreie Zugang ist gesetzlich vorgeschrieben, aber nicht immer realisiert. Hier können temporäre oder fest installierte Rampen helfen.
  • Restaurants, Geschäfte, Kirchen oder Gemeindehäuser: Orte sozialer Teilhabe sollten für alle erreichbar sein – Rampen sind oft der Schlüssel dazu.
  • Veranstaltungen und Freizeitorte: Mobile Rampensysteme ermöglichen Zugang zu Bühnen, Sporthallen oder temporären Veranstaltungsorten.

Schule, Arbeitsplatz, Kita

Auch Bildungseinrichtungen und Arbeitsstätten müssen barrierefrei sein. Rampen sorgen für Gleichberechtigung und eröffnen neue Teilhabemöglichkeiten – besonders bei inklusiven Bildungswegen oder beruflicher Wiedereingliederung.

Rampen beantragen & fördern lassen

Die gute Nachricht zuerst: Rollstuhlrampen gelten in vielen Fällen als wohnumfeldverbessernde Maßnahme – und damit als förderfähig. Wer eine Rampe benötigt, muss die Kosten nicht immer allein tragen. Abhängig von der individuellen Situation und dem zuständigen Kostenträger können verschiedene Wege zur Finanzierung führen.

Menschen mit anerkanntem Pflegegrad haben nach § 40 SGB XI Anspruch auf bis zu 4.180 Euro für Maßnahmen, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erleichtern. Dazu zählen auch fest installierte Rampen am Hauseingang, mobile Rampensysteme für den Innenbereich oder Lösungen für Balkon- und Terrassenzugänge. Voraussetzung ist, dass durch die Maßnahme die Selbstständigkeit erhöht oder die Pflege erleichtert wird – was bei Rampen in der Regel gegeben ist.

Wichtig ist eine saubere Antragstellung. In der Regel werden ein Kostenvoranschlag, ein ärztliches Attest oder eine Begründung des Bedarfs benötigt. Fotos der baulichen Situation helfen, den Nutzen für die Pflegekasse nachvollziehbar zu machen. Auch wenn die Maßnahme technisch simpel erscheinen mag, sollte sie nicht ohne vorherige Genehmigung umgesetzt werden – sonst droht der Verlust des Zuschusses.

Neben der Pflegekasse können auch andere Kostenträger zuständig sein. Für Menschen mit einer anerkannten Behinderung ist die Eingliederungshilfe nach SGB IX eine mögliche Finanzierungsquelle – besonders dann, wenn die Rampe notwendig ist, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben oder den Arbeitsplatz zu erreichen. Bei Unfällen übernehmen in bestimmten Fällen die Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen die Kosten. Auch Stiftungen oder regionale Förderprogramme können unterstützend wirken.

Wer zur Miete wohnt, sollte außerdem frühzeitig mit dem Vermieter sprechen. In vielen Fällen sind bauliche Anpassungen zulässig, wenn sie zur Barrierefreiheit beitragen – auch wenn Vermieter dabei mitreden dürfen, wie genau die Rampe umgesetzt wird. Einvernehmliche Lösungen lassen sich häufig finden, vor allem wenn klar ist, dass die Maßnahme gefördert wird und nicht auf Kosten des Vermieters geht.

Rechtliche Grundlagen & Normen

Wer eine Rollstuhlrampe plant oder beantragt, begegnet schnell der Frage: Was ist überhaupt erlaubt – und was muss beachtet werden? Tatsächlich gibt es klare Vorgaben, wenn es um die barrierefreie Gestaltung von Rampen geht. Diese sorgen nicht nur für Sicherheit, sondern helfen auch dabei, Fördermittel zu erhalten oder bauliche Maßnahmen genehmigen zu lassen.

Die wichtigste Norm in diesem Zusammenhang ist die DIN 18040, die Anforderungen an barrierefreies Bauen definiert. Für Rampen legt sie unter anderem fest, wie steil eine Rampe maximal sein darf: Die empfohlene Steigung beträgt 6 % (also 6 cm Höhenunterschied auf 1 m Länge), maximal zulässig sind 8 % bei kurzen Rampen. Für längere Strecken müssen zudem Zwischenpodeste eingeplant werden – spätestens alle 6 Meter, damit sich Nutzer:innen ausruhen oder umdrehen können.

Auch die Breite spielt eine Rolle: Mindestens 120 cm gelten als Richtwert, damit Rollstuhlfahrer:innen sicher und komfortabel passieren können. Die Oberfläche der Rampe sollte rutschfest und witterungsbeständig sein – gerade bei Außeneinsätzen. Handläufe sind bei festen Einbauten Pflicht und sollten stabil, griffig und beidseitig montiert sein. Bei mobilen Rampen sind diese Vorgaben flexibler, dennoch gilt: Sicherheit geht vor.

Bei öffentlich zugänglichen Gebäuden – etwa Arztpraxen, Apotheken oder Verwaltungsstellen – ist Barrierefreiheit nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) verpflichtend. Das betrifft nicht nur Neubauten, sondern auch Umbauten oder Modernisierungen. Für private Wohnräume gelten diese Anforderungen nicht zwingend, sie können aber eine wichtige Grundlage für die Genehmigung und Förderung sein – insbesondere, wenn die Rampe über die Pflegekasse oder Eingliederungshilfe bezuschusst werden soll.

Auch das Mietrecht sieht vor, dass Menschen mit Behinderung einen Anspruch auf „angemessene bauliche Veränderungen“ haben können (§ 554 BGB). Vermieter dürfen den Umbau nicht pauschal verweigern, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Die Details – etwa Rückbaupflichten oder Gestaltungsvarianten – sollten in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt werden.

Kurz gesagt: Wer sich an die geltenden Normen hält und baurechtliche Fragen frühzeitig klärt, erhöht die Chancen auf Förderung, Genehmigung – und vor allem: eine sichere, alltagstaugliche Lösung.

Barrierefreiheit beginnt vor der Tür – Tipps aus der Praxis

Eine Rampe ist mehr als ein funktionales Bauteil – sie ist oft die erste Schnittstelle zwischen Innen und Außen, zwischen Teilhabe und Ausschluss. Gerade deshalb lohnt es sich, bei der Auswahl und Platzierung genau hinzusehen. Denn die beste Rampe nützt wenig, wenn sie im Alltag unpraktisch ist oder von anderen nicht akzeptiert wird.

Ein zentraler Aspekt ist die Positionierung: Die Rampe sollte so installiert oder aufgestellt werden, dass sie ohne fremde Hilfe erreichbar ist – sowohl von der Straße als auch aus dem Hausinneren. Dabei spielt der Platzbedarf eine große Rolle: Für eine flache, normgerechte Rampe wird häufig mehr Fläche benötigt als zunächst angenommen. Ein leichtes Gefälle lässt sich oft nur realisieren, wenn genug Anlauflänge vorhanden ist. In engen Hauseingängen oder bei kurzen Abständen zur Straße kann das eine Herausforderung sein. Hier helfen manchmal klappbare Systeme oder Rampen mit Kurvenverlauf.

Auch die Oberfläche verdient Aufmerksamkeit: Rutschhemmende Materialien, z. B. Gummi-Noppen oder strukturierter Alu-Belag, sorgen für Trittsicherheit – besonders bei Nässe, Laub oder Schnee. Eine kleine Ablaufrinne oder seitliche Begrenzung kann verhindern, dass Räder abrutschen. Bei mobilen Rampen ist darauf zu achten, dass sie sicher aufliegen, nicht wackeln und sich einfach handhaben lassen – am besten mit Tragegriffen und Sicherungsmechanismus.

Im Mehrfamilienhaus ist die Abstimmung mit Nachbar:innen und Hausverwaltung wichtig. Eine unauffällige Gestaltung, die sich in die Umgebung einfügt, erhöht die Akzeptanz. Besonders hilfreich sind Rampensysteme, die sich modular erweitern lassen – so können sie mit dem Bedarf wachsen, etwa bei zunehmender Pflegebedürftigkeit oder einem Wechsel vom Rollator zum Rollstuhl.

Und schließlich: Nicht jede Lösung muss teuer sein. Viele Anbieter führen gebrauchte Rampen oder Mietmodelle. Auch Sanitätshäuser, Wohnberatungsstellen oder Behindertenverbände bieten Unterstützung bei der Auswahl. Der wichtigste Tipp bleibt jedoch: frühzeitig planen, professionell beraten lassen – und die Rampe als das denken, was sie ist: ein Türöffner zu mehr Freiheit.

Häufige Fragen zu Rollstuhlrampen

Rund um das Thema Rampen entstehen immer wieder praktische und rechtliche Fragen. Viele Betroffene und Angehörige sind unsicher, was sie beachten müssen – von der maximalen Steigung bis hin zur Frage, wer eigentlich für die Kosten aufkommt. Hier findest du Antworten auf häufige Anliegen aus der Beratungspraxis:

Wie steil darf eine Rollstuhlrampe maximal sein?
Die empfohlene Steigung liegt bei 6 %, also 6 cm Höhenunterschied pro Meter Rampe. Kurzstrecken dürfen maximal 8 % Steigung aufweisen. Für jede bauliche Situation sollte jedoch individuell geprüft werden, ob das in der Praxis sinnvoll und sicher ist – vor allem bei manuellen Rollstühlen oder wenn die Rampe dauerhaft genutzt werden soll.

Muss eine Rampe genehmigt werden?
Das hängt vom Einzelfall ab. Mobile Rampen oder temporäre Lösungen im Innenbereich sind in der Regel genehmigungsfrei. Feste Einbauten im Außenbereich – etwa vor einem Mietshaus oder im öffentlichen Raum – benötigen meist die Zustimmung des Eigentümers oder der Kommune. Wer zur Miete wohnt, sollte die Rampe stets mit der Hausverwaltung oder dem Vermieter absprechen.

Wer bezahlt die Rampe?
Wenn ein Pflegegrad vorliegt, kann die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen übernehmen (§ 40 SGB XI). Auch Eingliederungshilfe, Unfallkassen oder die Agentur für Arbeit kommen je nach Situation infrage. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf oder Einbau gestellt werden.

Gibt es Rampen auch gebraucht oder zur Miete?
Ja, viele Sanitätshäuser oder spezialisierte Anbieter bieten gebrauchte Rampen oder Mietmodelle an – besonders bei temporärem Bedarf oder zur Überbrückung der Genehmigungszeit. Wichtig ist, dass auch gebrauchte Rampen sicher, stabil und passend zur Nutzungssituation sind.

Darf ich eine Rampe einfach selbst bauen oder anpassen?
Davon ist eher abzuraten. Selbstgebaute Rampen entsprechen oft nicht den baulichen Anforderungen und bergen ein hohes Risiko. Bei Förderung durch die Pflegekasse oder andere Träger muss die Rampe zudem bestimmten Normen entsprechen – eine fachgerechte Ausführung durch einen erfahrenen Anbieter ist daher empfehlenswert.

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