Wenn ein naher Angehöriger plötzlich pflegebedürftig wird, müssen oft schnell wichtige Entscheidungen getroffen werden. Das Pflegeunterstützungsgeld ermöglicht es berufstätigen Angehörigen, bis zu 10 Tage bezahlt freizunehmen, um die Pflege zu organisieren – ohne finanzielle Einbußen. Erfahre, wer Anspruch hat, wie die Antragstellung funktioniert und welche Leistungen damit finanziert werden können.
Was ist das Pflegeunterstützungsgeld?
Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine Lohnersatzleistung, die berufstätige Angehörige in Anspruch nehmen können, wenn sie kurzfristig die Pflege eines nahen Angehörigen organisieren müssen. Diese Leistung soll sicherstellen, dass Erwerbstätige nicht vor finanziellen Herausforderungen stehen, wenn sie sich plötzlich um die Pflege eines Familienmitglieds kümmern müssen.
Das Pflegeunterstützungsgeld wird für bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr gewährt und bietet eine kurzfristige finanzielle Absicherung, während die Pflege organisiert wird. Diese Zeit kann genutzt werden, um eine häusliche oder stationäre Versorgung zu regeln oder notwendige Pflegeanträge zu stellen. Besonders in Akutsituationen, wenn eine plötzliche Pflegebedürftigkeit eintritt, kann das Pflegeunterstützungsgeld eine wertvolle Unterstützung sein, um schnell notwendige Maßnahmen einzuleiten und sicherzustellen, dass die pflegebedürftige Person angemessen versorgt wird.
Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass das Pflegeunterstützungsgeld unabhängig von der Höhe des eigenen Einkommens gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Dies macht es zu einer wichtigen finanziellen Absicherung für Arbeitnehmer:innen, die sich um die Pflege ihrer Angehörigen kümmern müssen.
„Pflegeunterstützungsgeld ermöglicht eine sorgenfreie Organisation der Pflege, ohne dass berufstätige Angehörige finanzielle Einbußen befürchten müssen.“
Wer hat Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld?
Pflegeunterstützungsgeld kann beantragen, wer:
In einem Arbeitsverhältnis steht (angestellt oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist)
Einen nahen Angehörigen pflegen muss, dessen Pflegebedürftigkeit akut eingetreten ist
Eine kurzfristige Arbeitsverhinderung nachweisen kann, um die Pflege zu organisieren
Als nahe Angehörige gelten unter anderem:
Ehe- oder Lebenspartner:innen
Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
Kinder, Enkelkinder, Stief- und Pflegekinder
Geschwister und deren Ehepartner:innen
Arbeitnehmer:innen sollten beachten, dass das Pflegeunterstützungsgeld nicht vom Arbeitgeber, sondern von der Pflegekasse des Pflegebedürftigen gezahlt wird. Der Arbeitgeber muss jedoch unverzüglich über die geplante Arbeitsverhinderung informiert werden.
Praxisbeispiel
Herr Wagner arbeitet in Vollzeit und erfährt, dass seine Mutter unerwartet pflegebedürftig wird. Um ihre Versorgung zu organisieren, nimmt er eine Woche frei und beantragt Pflegeunterstützungsgeld. Dadurch erhält er einen finanziellen Ausgleich für den Verdienstausfall. Während dieser Zeit kümmert er sich um die Koordination eines ambulanten Pflegedienstes, organisiert Hilfsmittel wie ein Pflegebett und bespricht mit der Pflegekasse weitere Unterstützungsleistungen für seine Mutter.
Höhe des Pflegeunterstützungsgeldes 2025
Das Pflegeunterstützungsgeld entspricht 90 % des ausgefallenen Nettoentgelts. Falls in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung einmalige Zahlungen (z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld) geleistet wurden, erhöht sich das Pflegeunterstützungsgeld auf 100 % des Nettoentgelts.
Berechnung
Prozentsatz vom Nettoentgelt
Ohne einmalige Zahlungen
90 %
Mit einmaligen Zahlungen
100 %
Wichtig
Das Pflegeunterstützungsgeld wird für maximal 10 Arbeitstage pro Jahr gezahlt. Sind mehrere Angehörige an der Pflege beteiligt, können sie sich die Tage aufteilen.
Antragstellung: So beantragst du Pflegeunterstützungsgeld
Pflegebedürftigkeit nachweisen: Eine ärztliche Bescheinigung oder ein Nachweis der Pflegekasse ist erforderlich.
Arbeitgeber informieren: Die Arbeitsverhinderung muss dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.
Antrag bei der Pflegekasse des Angehörigen stellen: Das Antragsformular kann bei der jeweiligen Pflegekasse eingereicht werden.
Auszahlung erhalten: Die Pflegekasse überweist das Pflegeunterstützungsgeld direkt an den Antragsteller.
Viele Pflegekassen bieten inzwischen digitale Antragsverfahren an, die eine schnellere Bearbeitung ermöglichen. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden. Falls der Antrag zu spät eingereicht wird, kann es passieren, dass die Leistung nicht rückwirkend gewährt wird.
Nutzungsmöglichkeiten des Pflegeunterstützungsgeldes
Das Pflegeunterstützungsgeld kann für verschiedene Zwecke genutzt werden, darunter:
Organisation einer häuslichen oder stationären Pflege
Klärung und Beantragung von Pflegeleistungen
Koordination von ambulanten Pflegediensten
Einrichtung eines barrierefreien Wohnraums
Emotionale Unterstützung und Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige
Das Pflegeunterstützungsgeld bietet eine wertvolle Möglichkeit, um Angehörigen die notwendige Zeit zu geben, die Pflege langfristig zu planen und gegebenenfalls weitere berufliche Maßnahmen zu ergreifen, wie z. B. eine Familienpflegezeit oder Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz.
„Das Pflegeunterstützungsgeld gibt Familien die Zeit, die sie brauchen, um eine gute Pflegelösung zu finden.“
Verpflichtende Beratungsgespräche
Pflegende Angehörige, die Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen, sollten eine Pflegeberatung nutzen, um sich über langfristige Unterstützungsmöglichkeiten zu informieren. Pflegeberater:innen können wertvolle Tipps zu weiterführenden Leistungen geben, um die Pflege dauerhaft zu erleichtern.
Themen der Beratung
Langfristige Pflegeplanung
Kombination mit anderen Pflegeleistungen
Rechtliche Ansprüche für pflegende Angehörige
Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
Wichtige rechtliche Grundlagen
Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen betreut werden. Es bietet Flexibilität, um die Pflege individuell zu gestalten und die Betreuenden zu entlasten.
Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – § 44a regelt das Pflegeunterstützungsgeld
Pflegezeitgesetz (PflegeZG) – Regelungen zur kurzfristigen Arbeitsverhinderung
Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) – Unterstützung für berufstätige pflegende Angehörige
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