Homelift: Barrierefrei wohnen mit Aufzug im eigenen Zuhause

Veröffentlichung: 27.03.2025   Aktualisiert: 02.04.2025

Ein Homelift ermöglicht barrierefreies Wohnen – auch bei eingeschränkter Mobilität. Erfahre, wie du mit Pflegegrad II–V eine Förderung für einen Homelift erhältst und welche Vorteile er gegenüber dem klassischen Treppenlift bietet.

Was ist ein Homelift?

Ein Homelift ist ein kompakter Aufzug, der speziell für den privaten Wohnbereich entwickelt wurde. Im Gegensatz zu klassischen Aufzügen benötigt er keinen gemauerten Schacht und ist damit auch in Bestandsbauten nachrüstbar. Er verbindet mehrere Etagen miteinander und transportiert Personen – mit oder ohne Rollstuhl – sicher und komfortabel zwischen den Stockwerken.

Im Vergleich zum klassischen Treppenlift bietet der Homelift mehr Bewegungsfreiheit und ist auch für Nutzer:innen geeignet, die sich nicht mehr selbstständig umsetzen oder aus dem Rollstuhl aufstehen können. Durch seine Flexibilität in Design und Technik ist er eine wertvolle Lösung für barrierefreies Wohnen – insbesondere für Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad.

Typische Einsatzbereiche sind Einfamilienhäuser mit mehreren Etagen, bei denen eine Treppe zur täglichen Hürde geworden ist. Auch in Mehrgenerationenhäusern oder barrierefreien Umbauprojekten wird der Homelift zunehmend eingesetzt.

Für wen eignet sich ein Homelift?

Ein Homelift eignet sich besonders für Menschen, deren Mobilität im Alltag stark eingeschränkt ist – etwa durch eine Behinderung, altersbedingte Gebrechlichkeit oder chronische Erkrankungen. Vor allem Menschen mit einem Pflegegrad II bis V profitieren vom Einbau, da er ihnen ermöglicht, sich selbstständig zwischen den Etagen zu bewegen – ohne auf fremde Hilfe angewiesen zu sein oder ein Risiko einzugehen.

Auch für Angehörige oder Pflegepersonen bedeutet ein Homelift eine enorme Entlastung. Statt schweres Heben beim Treppentransfer wird der Alltag sicherer und planbarer. Selbst Rollstuhlnutzer:innen können den Lift meist ohne Umsetzen nutzen – was besonders dann wichtig ist, wenn keine Restgehfähigkeit vorhanden ist.

Neben den pflegebedürftigen Personen selbst profitieren auch Familien, die in mehrgeschossigen Häusern leben, und eine barrierefreie Zukunft mitdenken möchten. In diesen Fällen kann der Homelift Teil einer vorausschauenden Wohnumfeldverbesserung sein – und mit entsprechenden Zuschüssen gefördert werden.

Homelift vs. Treppenlift – die Unterschiede

Sowohl Homelifte als auch Treppenlifte helfen dabei, Barrieren im Wohnraum zu überwinden – dennoch gibt es grundlegende Unterschiede in Funktion, Komfort und baulichen Voraussetzungen.

Ein Treppenlift wird entlang des Treppenverlaufs installiert. Die Nutzer:innen setzen sich auf einen Sitz, der elektrisch an der Schiene entlangfährt. Das funktioniert gut bei Personen mit eingeschränkter Gehfähigkeit, aber ausreichender Sitzstabilität und Umsetzfähigkeit. Für Rollstuhlfahrer:innen ist ein Treppenlift oft ungeeignet, da ein Umstieg notwendig ist.

Ein Homelift hingegen befördert Personen stehend, sitzend oder direkt im Rollstuhl – ohne Umstieg. Er fährt senkrecht und unabhängig vom Treppenverlauf. Durch seine selbsttragende Konstruktion benötigt er keinen klassischen Aufzugsschacht und lässt sich meist platzsparend in das Wohnumfeld integrieren.

Wer langfristig denkt und möglichst viel Eigenständigkeit erhalten möchte, findet im Homelift eine deutlich zukunftssicherere Lösung – auch im Hinblick auf Pflegebedürftigkeit und Betreuung zu Hause.

MerkmalHomeliftTreppenlift
BauweiseSenkrecht, kein Schacht nötigEntlang der Treppe
RollstuhlnutzungDirekt möglichNur bedingt möglich (Plattform nötig)
Umsetzen erforderlich?NeinJa
Förderfähig über § 40 SGB XIJaJa
PlatzbedarfEtwas größerSehr gering
Komfort & ZukunftstauglichkeitHochEingeschränkt

Förderung eines Homelifts durch die Pflegekasse

Ein Homelift kann über die Pflegekasse bezuschusst werden – sofern er als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird. Grundlage dafür ist § 40 Absatz 4 des Elften Sozialgesetzbuchs (SGB XI). Dieser Paragraf regelt, dass pflegebedürftige Menschen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro erhalten können, wenn bauliche Veränderungen nötig sind, um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder zu erleichtern.

Wohnen mehrere pflegebedürftige Personen mit anerkanntem Pflegegrad in einem Haushalt, kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 16.720 Euro summieren. Voraussetzung ist, dass der Homelift den Alltag der pflegebedürftigen Person(en) nachhaltig verbessert – etwa durch mehr Selbstständigkeit, Sicherheit oder Entlastung der Pflegeperson.

Der Antrag sollte vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Oft lohnt es sich, bereits im Antrag auf den Zusammenhang mit der häuslichen Versorgung, Unfallvermeidung oder Entlastung durch die Nutzung des Homelifts hinzuweisen.

Zuschuss bis zu 4.180 € pro Person möglich

ird der Homelift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt, können bis zu 4.000 Euro Zuschuss pro Person mit Pflegegrad beantragt werden – bei mehreren Anspruchsberechtigten im Haushalt entsprechend mehr.

📝 Rechtlicher Hinweis:
Die Förderung erfolgt auf Basis des § 40 Abs. 4 SGB XI. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und ein individueller Antrag bei der Pflegekasse vor Baubeginn.

Technische Voraussetzungen & Einbau

Ein Homelift ist überraschend flexibel in der Installation. Anders als klassische Aufzüge benötigt er keinen gemauerten Schacht und lässt sich daher auch nachträglich in bestehende Gebäude integrieren – oft sogar ohne Baugenehmigung. Die Montage erfolgt entweder innen (z. B. im Treppenauge oder Flur) oder außen an der Hausfassade.

Die technischen Anforderungen hängen vom jeweiligen Modell und der baulichen Situation ab. In der Regel werden folgende Voraussetzungen benötigt:

  • Stromanschluss (230V oder 400V)
  • Tragfähiger Boden (zur Aufnahme der Bodenplatte)
  • Deckenausschnitt, wenn mehrere Etagen verbunden werden
  • Ausreichend Platz (je nach Modell ab ca. 1 m² Grundfläche)

Viele Hersteller bieten kompakte Modelle an, die speziell für enge Raumverhältnisse konzipiert wurden. Auch barrierefreie Ausstattungen – wie automatische Türen, Funksteuerung oder Notrufsysteme – sind möglich und sinnvoll.

💡 Hinweis:
Vor dem Einbau sollte immer ein Beratungstermin mit einem zertifizierten Fachbetrieb erfolgen, der die Machbarkeit vor Ort prüft und ein individuelles Angebot erstellt.

Barrierefreiheit, Selbstständigkeit und Lebensqualität

Ein Homelift ist mehr als nur ein technisches Hilfsmittel – er bedeutet ein echtes Plus an Freiheit. Für Menschen mit Pflegegrad kann der Zugang zu verschiedenen Etagen im eigenen Zuhause über das Maß an Selbstständigkeit entscheiden. Statt auf Hilfe angewiesen zu sein oder Teile der Wohnung nicht mehr nutzen zu können, eröffnet ein Homelift neue Möglichkeiten: das Schlafzimmer im Obergeschoss bleibt erreichbar, das Bad oben nutzbar, die Terrasse im Garten zugänglich.

Barrierefreiheit bedeutet Lebensqualität – für Betroffene ebenso wie für Angehörige. Ein Lift reduziert die körperliche Belastung, minimiert das Sturzrisiko und erleichtert Pflegehandlungen erheblich. Gleichzeitig stärkt er das Gefühl von Kontrolle, Sicherheit und Würde im Alltag.

Viele unserer Nutzer:innen berichten, dass der Einbau eines Homelifts ein Wendepunkt war: Nicht nur praktisch, sondern auch emotional – weil die eigene Wohnung wieder uneingeschränkt zugänglich und nutzbar wurde.

Beispiel:

Frau L. (Pflegegrad 3) konnte nach einem Schlaganfall die Treppe ins Obergeschoss nicht mehr selbstständig nutzen. Durch einen Homelift bleibt ihr das vertraute Zuhause erhalten – inklusive Hobbyzimmer, Garten und Ruhebereich. Die Pflege kann besser organisiert werden, weil alle Räume erreichbar sind.

Rechtliche Grundlagen und Datenschutz

Der Einbau eines Homelifts im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit wird rechtlich im § 40 Absatz 4 SGB XI geregelt. Hier heißt es, dass Pflegekassen wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bezuschussen können, wenn diese die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.

Voraussetzung für die Förderung ist ein anerkannter Pflegegrad (II–V) sowie ein formloser Antrag bei der Pflegekasse, der vor Baubeginn gestellt werden muss. Wichtig: Die Maßnahme darf nicht schon beauftragt oder begonnen sein, bevor die schriftliche Zusage der Pflegekasse vorliegt.

Auch der Datenschutz spielt bei der Planung und Beantragung eine zentrale Rolle. Persönliche Gesundheitsdaten, Pflegegradinformationen und Kostenvoranschläge müssen nach den Richtlinien der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet werden. Dienstleister wie HelpYuu garantieren, dass alle Daten ausschließlich zweckgebunden und verschlüsselt verarbeitet werden – mit höchsten Standards für Datensicherheit.

Wichtige gesetzliche Grundlagen

  • § 40 Abs. 4 SGB XI – Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • DSGVO – Datenschutz bei der Verarbeitung sensibler Gesundheitsdaten

🛡️ Datenschutzhinweis:
HelpYuu arbeitet ausschließlich DSGVO-konform. Alle Antragsdaten, Gesundheitsinformationen und personenbezogenen Angaben werden sicher verschlüsselt gespeichert und verarbeitet.

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