Ein Treppenlift kann den Alltag entscheidend erleichtern. Erfahre hier, welche Modelle es gibt, was sie kosten und wie du finanzielle Zuschüsse – z. B. von der Pflegekasse – erhältst. Für Menschen mit Pflegegrad II–V und ihre Angehörigen.
Ein Treppenlift ist weit mehr als nur ein technisches Hilfsmittel – er kann den entscheidenden Unterschied machen zwischen Selbstständigkeit und Abhängigkeit im eigenen Zuhause. Für viele Menschen mit Pflegegrad II bis V bedeutet jede Treppenstufe ein Hindernis, das Schmerzen, Sturzgefahr oder sogar Isolation verursachen kann. Ein Lift schafft hier nicht nur Sicherheit, sondern vor allem Freiheit im Alltag.
Indem der Treppenlift zuverlässig verschiedene Etagen überwindet, bleibt das eigene Zuhause vollständig nutzbar – egal, ob Schlafzimmer, Bad oder Balkon im Obergeschoss liegen. Angehörige werden entlastet, die Pflegesituation vereinfacht sich, und das Risiko von Unfällen wird deutlich reduziert. Viele Nutzer:innen berichten, dass sie sich durch den Einbau eines Lifts wieder sicher, selbstbestimmt und unabhängig fühlen.
Ein Treppenlift kann damit ein bedeutender Schritt sein, um Lebensqualität zurückzugewinnen – besonders, wenn der Zugang zu Fördermitteln einfach und transparent erfolgt. Genau hier setzt HelpYuu an: Wir helfen, die passenden Zuschüsse zu sichern und begleiten den Prozess von Anfang an.
Welche Treppenlift-Modelle gibt es?
Nicht jede Treppe ist gleich – und nicht jeder Mensch hat die gleichen Bedürfnisse. Deshalb gibt es unterschiedliche Treppenlift-Modelle, die sich an bauliche Gegebenheiten und individuelle körperliche Anforderungen anpassen lassen. Die Auswahl reicht vom klassischen Sitzlift über Plattformlifte für Rollstuhlfahrer:innen bis hin zu Stehliften für enge Treppenhäuser oder Personen mit Knieproblemen.
Sitzlifte sind die häufigste Variante. Sie eignen sich für Personen, die noch selbstständig sitzen können. Der Lift fährt entlang einer Schiene, die an der Treppenwand oder den Stufen montiert wird. Für Rollstuhlfahrer:innen oder Menschen mit Gehhilfen kommen eher Plattformlifte infrage. Diese ermöglichen es, den Rollstuhl einfach mitzuführen – ohne Umsetzen.
Bei wenig Platz oder starker Beeinträchtigung der Gelenke kann ein Stehlift eine Lösung sein: Man steht während der Fahrt auf einer kleinen Plattform, gestützt durch Haltegriffe und Gurte.
Modellübersicht:
Modelltyp
Geeignet für…
Sitzlift
Personen mit Mobilitätseinschränkung, die sitzen können
Plattformlift
Rollstuhlfahrer:innen, Menschen mit Gehhilfen
Stehlift
Personen mit Gelenkproblemen oder bei wenig Platz
Einige Modelle lassen sich sogar für den Außenbereich anpassen – etwa, um den Zugang zum Garten oder Hauseingang barrierefrei zu gestalten. Für viele Menschen mit Pflegegrad kann ein gut gewählter Treppenlift ein echter Gamechanger sein – HelpYuu hilft dabei, das passende Modell zu finden und die Finanzierung zu sichern.
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift variieren stark – abhängig vom Modell, der baulichen Situation vor Ort und dem gewünschten Komfort. Während ein einfacher Sitzlift für eine gerade Treppe schon ab etwa 3.000 Euro zu haben ist, können Plattformlifte oder Lifte für kurvige Treppen schnell 10.000 Euro oder mehr kosten.
Auch individuelle Sonderlösungen, z. B. bei sehr engen Treppenhäusern oder besonderen Designwünschen, erhöhen den Preis. Hinzu kommen Kosten für Wartung, Service und ggf. den Rückbau, wenn der Lift nicht mehr benötigt wird.
Eine gute Nachricht: Es muss nicht immer ein neuer Lift sein. Viele Anbieter haben auch generalüberholte oder gebrauchte Treppenlifte im Angebot, die deutlich günstiger sind – bei vergleichbarem Sicherheits- und Komfortstandard. Zudem lassen sich viele Modelle über Miet- oder Ratenmodelle finanzieren.
Kostenübersicht nach Lift-Typ:
Treppenlift-Typ
Preisrahmen (neu)
Gerade Treppe
ca. 3.000–7.000 €
Kurvige Treppe
ca. 8.000–15.000 €
Plattformlift
ca. 10.000–20.000 €
💡 Wichtig zu wissen: Die genannten Preise sind Bruttowerte inkl. Montage. Durch Zuschüsse – z. B. von der Pflegekasse oder über Förderprogramme – lässt sich ein großer Teil der Kosten abfedern. HelpYuu unterstützt dabei, alle relevanten Zuschussquellen zu identifizieren und zu beantragen.
Zuschüsse & Finanzierungsmöglichkeiten
Ein Treppenlift ist oft mit hohen Kosten verbunden – aber: Niemand muss diese allein tragen. Es gibt eine ganze Reihe an Zuschuss- und Fördermöglichkeiten, die den Einbau finanziell erleichtern. Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad (mindestens Pflegegrad II) haben Anspruch auf bis zu 4.180 Euro Zuschuss von der Pflegekasse – pro Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung nach § 40 SGB XI.
Leben mehrere Personen mit Pflegegrad im selben Haushalt, kann sich der Zuschuss sogar auf bis zu 16.720 Euro summieren (4 x 4.180 €). Der Antrag dafür muss vor dem Einbau bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden – HelpYuu hilft dir dabei.
Neben der Pflegekasse kommen noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten infrage:
KfW-Förderprogramme („Altersgerecht Umbauen“)
Landes- und kommunale Förderprogramme
Steuerliche Absetzbarkeit als außergewöhnliche Belastung
Zuschüsse von Stiftungen oder Sozialhilfeträgern (im Einzelfall)
Auch flexible Finanzierungsmodelle wie Ratenkauf, Miete oder Leasing sind bei vielen Anbietern möglich – sinnvoll z. B. bei kurzfristiger Nutzung oder geringem Budget.
So erhältst du bis zu 4.180 € Zuschuss
Menschen mit Pflegegrad haben Anspruch auf bis zu 4.180 € je Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung – auch für Treppenlifte. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Kauf bei der Pflegekasse gestellt werden. HelpYuu begleitet dich beim gesamten Prozess – kostenlos und sicher.
Antragstellung bei der Pflegekasse
Damit ein Treppenlift von der Pflegekasse bezuschusst wird, ist ein formeller Antrag auf eine sogenannte Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds erforderlich – geregelt in § 40 SGB XI. Der Antrag muss vor dem Einbau gestellt und genehmigt werden, sonst droht der Verlust des Anspruchs.
HelpYuu unterstützt dich oder deine Angehörigen kostenlos bei der Antragstellung – von der Formulierung über das Zusammenstellen der Unterlagen bis zur Kommunikation mit der Pflegekasse.
Wer stellt den Antrag?
Die antragsberechtigte Person ist diejenige mit Pflegegrad II bis V.
Bei Kindern oder Betreuten übernehmen Eltern oder gesetzliche Vertreter:innen die Antragstellung.
Wenn mehrere Anspruchsberechtigte im Haushalt leben, kann der Antrag gemeinsam gestellt werden.
Welche Unterlagen sind nötig?
Aktueller Pflegegradbescheid
Kostenvoranschlag für den geplanten Treppenlift
Optional: Ärztliche Stellungnahme oder Gutachten (z. B. wenn zusätzliche medizinische Notwendigkeit vorliegt)
Formular oder formloser Antrag (je nach Pflegekasse)
💡 Tipp: Einige Pflegekassen stellen eigene Antragsformulare zur Verfügung. Wenn nicht, reicht ein formloser Antrag – HelpYuu stellt hierfür bewährte Textbausteine zur Verfügung.
Sobald der Antrag eingereicht ist, prüft die Pflegekasse die Unterlagen. In der Regel erhältst du innerhalb von 2 bis 4 Wochen eine Rückmeldung – bei Rückfragen unterstützt HelpYuu aktiv im Nachgang.
Wann zahlt die Krankenkasse?
Während die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie Treppenlifte zuständig ist, kann in bestimmten Fällen auch die gesetzliche Krankenkasse (nach § 33 SGB V) eine Rolle spielen – z. B. wenn der Treppenlift aus medizinischen Gründen als Hilfsmittel notwendig ist.
Ein Beispiel: Wenn jemand nach einem Unfall vorübergehend auf einen Rollstuhl angewiesen ist und kein Pflegegrad vorliegt, kann ein ärztlich verordneter Treppenlift als medizinisch notwendiges Hilfsmittel eingestuft werden. In diesem Fall kann die Krankenkasse den Lift teilweise oder vollständig finanzieren – Voraussetzung ist ein entsprechendes Rezept und ggf. ein Gutachten.
Wichtige Unterschiede:
Kriterium
Pflegekasse
Krankenkasse
Voraussetzung
Pflegegrad II–V
Medizinische Indikation
Zuständigkeit
§ 40 SGB XI – Wohnumfeldverbesserung
§ 33 SGB V – Hilfsmittelversorgung
Höhe des Zuschusses
bis zu 4.180 € (pro Person im Haushalt)
je nach Bedarf und Einzelfall
Antrag
an die Pflegekasse
über ein ärztliches Rezept an die Kasse
💡 Wichtig: Es darf nicht doppelt beantragt werden – entweder übernimmt die Pflege- oder die Krankenkasse. HelpYuu prüft individuell, welcher Weg sinnvoller ist, und übernimmt die Kommunikation mit der jeweils zuständigen Stelle.
Alternativen zur Finanzierung: Miete, Raten, gebrauchte Lifte
Nicht immer passt ein Kauf – etwa, wenn der Treppenlift nur vorübergehend gebraucht wird oder ein Zuschuss (noch) nicht bewilligt wurde. In solchen Fällen gibt es gute Alternativen zur klassischen Finanzierung: Miete, Ratenkauf oder der Erwerb eines gebrauchten Modells.
Mietmodelle
Viele Anbieter bieten Monatsmieten für Treppenlifte an – oft inklusive Wartung und Service. Ideal für temporäre Einschränkungen (z. B. nach einer Operation) oder wenn eine Pflegebedürftigkeit nur übergangsweise besteht. Die Montagekosten fallen meist trotzdem einmalig an.
Ratenzahlung
Wer die Investition lieber in kleinen Schritten stemmen will, kann einen Ratenkauf mit fester Laufzeit vereinbaren. Das reduziert die finanzielle Belastung – vor allem, wenn der Pflegekassenzuschuss bereits berücksichtigt wird.
Gebrauchte Treppenlifte
Ein gebrauchter Lift ist oft 30–50 % günstiger als ein Neugerät – bei gleicher Sicherheit und Funktionalität. Wichtig ist hier eine seriöse Überholung und fachgerechte Anpassung an die jeweilige Treppe. Nicht jeder gebrauchte Lift ist für jede Treppe geeignet.
Hinweis: Einige Fördermittel (z. B. Pflegekassenzuschuss) sind auch bei Miete oder gebraucht gekauften Lifts möglich – entscheidend ist die Verbesserung des Wohnumfelds. HelpYuu prüft diese Möglichkeiten individuell mit dir
Technische Voraussetzungen und Beratung
Bevor ein Treppenlift eingebaut werden kann, muss geprüft werden, ob die baulichen Gegebenheiten den Anforderungen entsprechen. Das betrifft sowohl die Breite der Treppe als auch die Stabilität der Wände, den Stromanschluss und mögliche Hindernisse wie Heizkörper oder Türen.
In der Regel gilt: Eine Mindesttreppenbreite von etwa 70 cm ist erforderlich – bei Plattformliften für Rollstühle sogar mehr. Auch der Kurvenverlauf, das Material der Treppe und die Etagenanzahl beeinflussen die Auswahl des passenden Lifts.
Wichtige technische Aspekte im Überblick:
Treppenverlauf: Gerade, kurvig, innen oder außen
Breite und Steigung: Einfluss auf Modellwahl und Sicherheit
Stromversorgung: Meist genügt ein haushaltsüblicher Anschluss (230V)
Montagefläche: Schienen werden meist an den Stufen befestigt – nicht an der Wand
Sicherheitsaspekte: Notstopp, Gurte, Akkubetrieb bei Stromausfall
💡 Gute Anbieter bieten kostenlose Vor-Ort-Beratungen an, um alle Faktoren zu erfassen und ein passgenaues Angebot zu erstellen. HelpYuu unterstützt bei der Vermittlung geprüfter Anbieter und klärt im Vorfeld, ob Fördermittel verfügbar sind – damit es später keine bösen Überraschungen gibt.
Rechtliche Hinweise und Datenschutz
Die Beantragung und Nutzung eines Treppenlifts ist nicht nur eine persönliche, sondern auch eine rechtlich geregelte Angelegenheit. Besonders wichtig ist dabei der § 40 SGB XI, der den Anspruch auf Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds regelt – darunter fällt auch der Treppenlift, wenn ein Pflegegrad (II–V) vorliegt.
Wird der Lift dagegen aus medizinischer Notwendigkeit verordnet, greift der § 33 SGB V – hier handelt es sich dann um ein Hilfsmittel, das unter die gesetzliche Krankenversicherung fällt.
Rechtliche Grundlagen im Überblick:
§ 40 SGB XI → Zuschuss bei Pflegebedürftigkeit
§ 33 SGB V → Kostenübernahme bei medizinischer Indikation
§ 35a EStG → Steuerliche Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung
Landesbauordnung → ggf. Genehmigungspflicht bei Außenliften
Beim Umgang mit sensiblen Daten – insbesondere bei der Antragstellung bei Pflege- oder Krankenkassen – steht der Datenschutz an oberster Stelle. HelpYuu erfüllt alle Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nutzt moderne Verschlüsselungsverfahren. Persönliche Daten werden ausschließlich zweckgebunden und mit Einwilligung der Betroffenen verwendet.
🔒 Wichtig: Niemand ist verpflichtet, seine Gesundheitsdaten mit Drittanbietern zu teilen. Bei HelpYuu gilt: Transparenz, Datensicherheit und Freiwilligkeit – immer.
Rollstuhlrampen erleichtern den Alltag enorm – ob mobil, faltbar oder fest installiert. Wir zeigen dir, welche Rampensysteme es gibt, wie sie im Alltag helfen und welche Fördermöglichkeiten dir zustehen. Für mehr Selbstständigkeit und weniger Barrieren.
Barrierefreie Badezimmer – Mehr Selbstständigkeit durch barrierefreie Ausstattung
Barrierefreie Sanitäreinrichtungen wie WCs mit Haltegriffen oder Badewannen mit Tür machen den Alltag sicherer und selbstbestimmter. Wir zeigen, was bei Planung und Umbau zählt, welche Fördermittel es gibt und wie du dein Bad zukunftssicher gestalten kannst.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen – dein Anspruch einfach erklärt
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf bis zu 40 € monatlich für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – darunter z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Wir erklären dir, was dir zusteht und wie du ganz einfach davon profitierst.
Pflegebetten und spezielle Matratzen verbessern die Lebensqualität erheblich – für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige. Erfahre, welche Varianten es gibt, worauf du achten solltest und wie HelpYuu dich bei der Beantragung der Zuschüsse unterstützt.
Außenaufzüge machen barrierefreies Wohnen auch bei mehrstöckigen Häusern möglich. Erfahre hier, welche Modelle es gibt, wie du Fördermittel beantragen kannst und was bei Genehmigung und Kostenübernahme wichtig ist.
Homelift: Barrierefrei wohnen mit Aufzug im eigenen Zuhause
Ein Homelift ermöglicht barrierefreies Wohnen – auch bei eingeschränkter Mobilität. Erfahre, wie du mit Pflegegrad II–V eine Förderung für einen Homelift erhältst und welche Vorteile er gegenüber dem klassischen Treppenlift bietet.
Pflegesachleistungen: Unterstützung durch professionelle Pflege
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die direkt durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und über die Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Form der Unterstützung richtet sich an Pflegebedürftige, die nicht ausschließlich von Angehörigen oder Ehrenamtlichen versorgt werden, sondern professionelle Hilfe benötigen. Sie umfasst neben der Grundpflege auch medizinische Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die eine eigenständige Lebensführung erleichtern.
Mobilität ist ein zentraler Bestandteil eines selbstbestimmten Lebens. Sie ermöglicht es, den Alltag zu meistern, soziale Kontakte zu pflegen und an der Gesellschaft teilzunehmen. Doch was passiert, wenn das Gehen schwerfällt oder Stufen plötzlich unüberwindbare Hürden werden? Mobilitätshilfen bieten hier wertvolle Unterstützung und können helfen, so lange wie möglich aktiv und unabhängig zu bleiben.