Du pflegst ein Familienmitglied oder eine nahestehende Person? Dann kannst du mit dem Pflegepauschbetrag deine Steuerlast senken. Hier erfährst du, wie du den steuerlichen Vorteil nutzen kannst, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche weiteren Fördermöglichkeiten dir helfen, Pflege und Finanzen besser zu managen.
Alles Wichtige zum Pflegepauschbetrag 2025
Pflegst du einen Angehörigen zu Hause und erhältst dafür kein Geld? Dann kannst du mit dem Pflegepauschbetrag deine Steuerlast senken. Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung, die pflegenden Angehörigen eine finanzielle Unterstützung bietet, indem sie bestimmte Pflegekosten ohne Nachweis in der Steuererklärung geltend machen können.
Viele Menschen übernehmen die Pflege von Familienmitgliedern aus Liebe und Verantwortung – ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Doch diese wertvolle Unterstützung wird vom Staat honoriert. Mit dem Pflegepauschbetrag kannst du bis zu 1.800 Euro jährlich ansetzen, ohne einzelne Ausgaben belegen zu müssen. Damit profitierst du direkt von einer geringeren Steuerlast und mehr finanzieller Freiheit.
Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?
Der Pflegepauschbetrag steht dir zu, wenn du einen nahestehenden Menschen mit einem Pflegegrad von mindestens 2 unentgeltlich in seinem oder deinem Haushalt pflegst. Ob du ein Familienmitglied, einen Freundin oder einen Bekannten pflegst – solange die Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du von diesem steuerlichen Vorteil profitieren.
Neben dem Pflegepauschbetrag gibt es zahlreiche weitere Förderungen und Zuschüsse, die pflegende Angehörige finanziell entlasten. Bei HelpYuu helfen wir dir dabei, alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen und deine Pflegeleistungen optimal zu nutzen.
Was ist der Pflegepauschbetrag?
Definition und Zweck
Der Pflegepauschbetrag ist eine steuerliche Entlastung für Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen oder eine nahestehende Person unentgeltlich in häuslicher Umgebung betreuen. Statt einzeln nachweisen zu müssen, welche Pflegekosten tatsächlich entstanden sind, kannst du pauschal einen festgelegten Betrag in deiner Steuererklärung geltend machen. Dadurch reduziert sich dein zu versteuerndes Einkommen, was dir eine direkte Steuerersparnis bringt.
Diese Regelung soll die finanzielle und organisatorische Belastung von pflegenden Angehörigen abfedern und den steuerlichen Mehraufwand für die Pflege berücksichtigen. Viele Menschen pflegen ihre Eltern, Großeltern oder sogar Freunde aus reiner Fürsorge – ohne jegliche Vergütung. Der Pflegepauschbetrag ist eine Anerkennung dieses Engagements und hilft dir dabei, deine steuerlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen.
Pflegepauschbetrag 2025: Wie viel kann ich absetzen?
Die Höhe des Pflegepauschbetrags hängt vom Pflegegrad der gepflegten Person ab. Seit der letzten Reform gelten folgende Pauschalen:
Pflegegrad
Pflegepauschbetrag pro Jahr
Pflegegrad 2
600 €
Pflegegrad 3
1.100 €
Pflegegrad 4 oder 5
1.800 €
Wichtig
Der Pflegepauschbetrag gilt pro pflegebedürftiger Person, nicht pro pflegender Person. Das bedeutet, wenn du mehrere Angehörige pflegst, kannst du den Betrag für jede Person separat ansetzen.
Pflegepauschbetrag vs. außergewöhnliche Belastungen: Was ist der Unterschied?
Der Pflegepauschbetrag ersetzt nicht die Möglichkeit, tatsächlich angefallene Pflegekosten als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen. Der Unterschied ist:
Pflegepauschbetrag = Pauschale Entlastung ohne Nachweise einzelner Ausgaben.
Außergewöhnliche Belastungen = Abzug tatsächlicher Kosten, die du mit Rechnungen belegen musst.
Falls deine tatsächlichen Pflegekosten höher als der Pauschbetrag sind, kann es sich lohnen, stattdessen die außergewöhnlichen Belastungen anzusetzen. Hier hilft eine individuelle Steuerberatung oder ein Vergleich mit deiner letzten Steuererklärung.
Wie kann HelpYuu dich unterstützen?
Der Pflegepauschbetrag ist nur eine von vielen Möglichkeiten, um deine finanzielle Belastung als pflegender Angehöriger zu reduzieren. Neben Steuervorteilen gibt es zahlreiche weitere Förderungen, die dich finanziell entlasten können.
Hinweis
Mit HelpYuu kannst du dein Förderpotenzial voll ausschöpfen! Wir helfen dir, alle Fördermöglichkeiten zu entdecken, Anträge korrekt auszufüllen und dir die maximale Unterstützung zu sichern.
Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?
Voraussetzungen für den Pflegepauschbetrag 2025
Nicht jede*r, der sich um eine pflegebedürftige Person kümmert, kann automatisch den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen. Damit du von der steuerlichen Entlastung profitieren kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Pflegegrad der gepflegten Person:
Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben.
Pflegegrad 1 reicht nicht aus, um den Pflegepauschbetrag zu erhalten.
Unentgeltliche Pflege:
Du darfst für die Pflege keine finanzielle Vergütung erhalten.
Pflegegeld, das die gepflegte Person von der Pflegekasse erhält und an dich weitergibt, wird nicht als Vergütung gewertet.
Falls du als Pflegeperson eine offizielle Vergütung (z. B. durch eine Anstellung als Pflegekraft) bekommst, entfällt dein Anspruch.
Persönliche Pflege im häuslichen Umfeld:
Die Pflege muss in deiner eigenen Wohnung oder in der Wohnung der gepflegten Person stattfinden.
Pflege in einem Pflegeheim oder einer stationären Einrichtung wird nicht berücksichtigt.
Nahe Angehörige oder nahestehende Person:
Du kannst den Pflegepauschbetrag nicht nur für Verwandte beantragen. Auch die Pflege von engen Freund*innen oder Bekannten kann berücksichtigt werden, sofern eine persönliche Nähe besteht.
Wer kann den Pflegepauschbetrag beantragen?
Den Pflegepauschbetrag kannst du in deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung angeben, wenn du:
ein Elternteil, Großelternteil oder ein weiteres nahes Familienmitglied pflegst,
deinen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner pflegst,
dein Kind oder ein Pflegekind mit Pflegegrad pflegst,
eine nicht verwandte Person pflegst, mit der du eine enge persönliche Beziehung hast (z. B. langjährige*r Freund*in, Nachbar*in).
Wichtig
Falls mehrere Personen die Pflege einer Person übernehmen, kann der Pflegepauschbetrag nur einmal pro Jahr und pro gepflegte Person geltend gemacht werden. In diesem Fall muss entschieden werden, welche pflegende Person den Betrag in ihrer Steuererklärung ansetzt.
Wie beantrage ich den Pflegepauschbetrag?
Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung eintragen
Den Pflegepauschbetrag 2025 kannst du über die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend machen. Dafür gibt es eine spezielle Zeile in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen (Anlage N), in der du den Betrag eintragen kannst.
Trage den Namen der gepflegten Person sowie deren Pflegegrad ein.
Gib an, dass du die Pflege unentgeltlich übernommen hast.
2️⃣ Nachweise bereitstellen:
Eine offizielle Bescheinigung über den Pflegegrad der gepflegten Person (z. B. von der Pflegekasse oder dem medizinischen Dienst).
Falls du die Pflege mit einer anderen Person teilst, eine schriftliche Erklärung darüber, wer den Pauschbetrag beansprucht.
3️⃣ Steuererklärung einreichen:
Die ausgefüllte Steuererklärung kannst du über ELSTER (Online-Finanzamt) oder mit einer Steuerberatung einreichen.
Tipp
Falls du unsicher bist, ob sich der Pflegepauschbetrag oder der Abzug tatsächlicher Pflegekosten für dich mehr lohnt, solltest du beide Varianten berechnen oder eine Steuerberatung hinzuziehen.
Kann der Pflegepauschbetrag rückwirkend beantragt werden?
Ja! Du kannst den Pflegepauschbetrag rückwirkend bis zu vier Jahre in deiner Steuererklärung geltend machen. Falls du in den letzten Jahren eine pflegebedürftige Person betreut, aber den Pauschbetrag nicht genutzt hast, kannst du eine Steuererklärung für die vergangenen Jahre nachreichen.
👉 Tipp: HelpYuu hilft dir dabei, dein maximales Förderpotenzial auszuschöpfen! Neben steuerlichen Entlastungen gibt es viele weitere Pflegeförderungen und Zuschüsse, die deine finanzielle Belastung reduzieren. Lass dich beraten und sichere dir deine Unterstützung!
Pflegepauschbetrag vs. außergewöhnliche Belastungen: Was lohnt sich mehr?
Was ist der Unterschied zwischen dem Pflegepauschbetrag und außergewöhnlichen Belastungen?
Wenn du eine pflegebedürftige Person betreust, hast du zwei Möglichkeiten, um deine Pflegeaufwendungen steuerlich geltend zu machen:
1️⃣ Pflegepauschbetrag – Eine feste Summe, die du ohne Nachweise deiner tatsächlichen Kosten in der Steuererklärung angeben kannst.
2️⃣ Außergewöhnliche Belastungen – Tatsächliche Pflegekosten, die du mit Rechnungen und Belegen nachweisen musst.
Ob du den Pflegepauschbetrag oder die außergewöhnlichen Belastungen nutzen solltest, hängt von deinen individuellen Pflegekosten ab. HelpYuu hilft dir dabei, den besten Weg für deine Situation zu finden!
Wann lohnt sich der Pflegepauschbetrag?
Wenn du keine oder nur geringe Pflegekosten hast:
Du musst keine Belege einreichen, sondern kannst pauschal bis zu 1.800 € jährlich absetzen.
Ideal, wenn du hauptsächlich deine Zeit investierst, aber keine hohen Pflegekosten hast.
Wenn du unentgeltlich pflegst:
Der Pflegepauschbetrag ist nur anwendbar, wenn du keine Vergütung für die Pflege erhältst.
Falls du Pflegegeld bekommst, zählt es nicht als Vergütung, solange du es für die Pflege verwendest.
Wenn deine tatsächlichen Pflegekosten unter dem Pauschbetrag liegen:
Falls du jährlich weniger als 1.800 € für Pflegekosten ausgibst, lohnt sich der Pauschbetrag mehr als der Einzelnachweis.
Wann sind außergewöhnliche Belastungen besser?
Wenn deine Pflegekosten höher als der Pauschbetrag sind:
Falls du mehr als 1.800 € pro Jahr für Pflegehilfsmittel, Umbauten oder externe Pflegekräfte ausgibst, kann sich die tatsächliche Absetzung der Kosten lohnen.
Wenn du professionelle Pflegeleistungen bezahlst:
Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, Haushaltshilfen oder medizinische Behandlungen kannst du als außergewöhnliche Belastung absetzen.
Wenn du höhere Summen für barrierefreie Umbauten investierst:
Investitionen in barrierefreies Wohnen (z. B. Treppenlifte, Rampen oder Badumbauten) kannst du in vielen Fällen steuerlich geltend machen.
Tipp
Falls du dir unsicher bist, ob der Pflegepauschbetrag oder die außergewöhnlichen Belastungen für dich mehr Steuervorteile bringen, solltest du beide Varianten vergleichen. Eine Steuerberatung kann dir helfen, die optimale Entscheidung zu treffen.
Kombination mit weiteren Pflegeförderungen
Der Pflegepauschbetrag ist nicht die einzige finanzielle Unterstützung, die du als pflegender Angehöriger nutzen kannst! Es gibt zahlreiche weitere Förderungen und Zuschüsse, die deine finanzielle Belastung verringern können.
Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf verschiedene zusätzliche Pflegeleistungen, die den Alltag erleichtern und finanzielle Unterstützung bieten. Seit Januar 2025 steht ein Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat zur Verfügung. Dieser kann für haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote genutzt werden, wird von der Pflegekasse bereitgestellt, ist jedoch nicht steuerlich absetzbar.
Für den Fall, dass pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen oder vorübergehend ausfallen, gibt es die Möglichkeit der Verhinderungspflege. Bis zu 1.612 Euro pro Jahr können dafür genutzt werden, um eine Ersatzpflegekraft zu finanzieren. Zusätzlich können Pflegesachleistungen für die ambulante Pflege in Anspruch genommen werden, wenn ein professioneller Pflegedienst hinzugezogen wird. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten für bestimmte Leistungen, die über die häusliche Pflege hinausgehen.
Um das Wohnumfeld an die Bedürfnisse pflegebedürftiger Menschen anzupassen, gibt es Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Bis zu 4.180 Euro können für Umbauten bewilligt werden, beispielsweise für den Einbau eines Treppenlifts oder einer bodengleichen Dusche, um die Mobilität und Sicherheit im eigenen Zuhause zu erhöhen. Darüber hinaus gibt es eine Hilfsmittelpauschale für Pflegehilfsmittel, die bis zu 40 Euro pro Monat umfasst. Dieser Betrag kann für notwendige Produkte wie Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzunterlagen genutzt werden, um die häusliche Pflege hygienisch und komfortabel zu gestalten.
Hinweis
HelpYuu unterstützt dich dabei, all diese Leistungen zu beantragen! Nutze unser Expertenwissen, um dein maximales Förderpotenzial auszuschöpfen.
Rollstuhlrampen erleichtern den Alltag enorm – ob mobil, faltbar oder fest installiert. Wir zeigen dir, welche Rampensysteme es gibt, wie sie im Alltag helfen und welche Fördermöglichkeiten dir zustehen. Für mehr Selbstständigkeit und weniger Barrieren.
Barrierefreie Badezimmer – Mehr Selbstständigkeit durch barrierefreie Ausstattung
Barrierefreie Sanitäreinrichtungen wie WCs mit Haltegriffen oder Badewannen mit Tür machen den Alltag sicherer und selbstbestimmter. Wir zeigen, was bei Planung und Umbau zählt, welche Fördermittel es gibt und wie du dein Bad zukunftssicher gestalten kannst.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen – dein Anspruch einfach erklärt
Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab Stufe 1 haben Anspruch auf bis zu 40 € monatlich für sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – darunter z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. Wir erklären dir, was dir zusteht und wie du ganz einfach davon profitierst.
Pflegebetten und spezielle Matratzen verbessern die Lebensqualität erheblich – für Pflegebedürftige ebenso wie für Angehörige. Erfahre, welche Varianten es gibt, worauf du achten solltest und wie HelpYuu dich bei der Beantragung der Zuschüsse unterstützt.
Außenaufzüge machen barrierefreies Wohnen auch bei mehrstöckigen Häusern möglich. Erfahre hier, welche Modelle es gibt, wie du Fördermittel beantragen kannst und was bei Genehmigung und Kostenübernahme wichtig ist.
Homelift: Barrierefrei wohnen mit Aufzug im eigenen Zuhause
Ein Homelift ermöglicht barrierefreies Wohnen – auch bei eingeschränkter Mobilität. Erfahre, wie du mit Pflegegrad II–V eine Förderung für einen Homelift erhältst und welche Vorteile er gegenüber dem klassischen Treppenlift bietet.
Pflegesachleistungen: Unterstützung durch professionelle Pflege
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die direkt durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und über die Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Form der Unterstützung richtet sich an Pflegebedürftige, die nicht ausschließlich von Angehörigen oder Ehrenamtlichen versorgt werden, sondern professionelle Hilfe benötigen. Sie umfasst neben der Grundpflege auch medizinische Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die eine eigenständige Lebensführung erleichtern.
Ein Treppenlift kann den Alltag entscheidend erleichtern. Erfahre hier, welche Modelle es gibt, was sie kosten und wie du finanzielle Zuschüsse – z. B. von der Pflegekasse – erhältst. Für Menschen mit Pflegegrad II–V und ihre Angehörigen.