Sozialgesetzbuch (SGB) und Pflegegesetze: Dein umfassender Ratgeber

Veröffentlichung: 18.03.2025   Aktualisiert: 28.03.2025

Du oder ein Angehöriger hast einen Pflegegrad und möchtest wissen, welche Pflegeleistungen und Förderungen dir zustehen? Auf dieser Seite erfährst du alles Wichtige rund um das Sozialgesetzbuch (SGB) und Pflegegesetze. Wir erklären, welche Leistungen du nutzen kannst, wie Pflegeanträge funktionieren und was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wird. Sichere dir jetzt deine Pflegeansprüche!

1. Pflegegesetze verstehen: Warum sie wichtig sind

Die Pflege in Deutschland ist durch eine Vielzahl an gesetzlichen Regelungen strukturiert. Das Sozialgesetzbuch (SGB) bildet dabei die rechtliche Grundlage für die soziale Absicherung und die Bereitstellung von Pflegeleistungen. Besonders das SGB XI – Soziale Pflegeversicherung spielt eine entscheidende Rolle für Menschen mit Pflegegrad, ihre Angehörigen und Pflegekräfte. Doch auch andere Gesetzbücher wie das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung) oder das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) enthalten wichtige Regelungen zur Unterstützung von pflegebedürftigen Personen.

In Deutschland gibt es über 4,9 Millionen Menschen mit Pflegegrad, doch viele von ihnen kennen nicht alle Leistungen, auf die sie Anspruch haben. Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege oder Hilfsmittel – all diese Unterstützungsmöglichkeiten können den Alltag erheblich erleichtern. Doch ohne das nötige Wissen über die Pflegegesetze bleiben viele Fördermöglichkeiten ungenutzt.

Auf dieser Seite erfährst du alles Wichtige rund um das Sozialgesetzbuch (SGB) und Pflegegesetze. Wir erklären, welche Pflegeleistungen es gibt, wie Pflegegrade eingestuft werden und welche aktuellen Änderungen die Pflegeversicherung betreffen. Außerdem zeigen wir dir, wie du deine Ansprüche auf Pflegeleistungen optimal nutzt und was du tun kannst, wenn dein Antrag abgelehnt wird.

Warum ist das SGB XI so wichtig?

Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) regelt die soziale Pflegeversicherung, die seit 1995 als fünfte Säule der Sozialversicherung existiert. Ziel der Pflegeversicherung ist es, Menschen mit Pflegebedarf eine finanzielle Unterstützung zu bieten, um eine angemessene Versorgung sicherzustellen. Sie ermöglicht sowohl die häusliche Pflege durch Angehörige als auch die professionelle Betreuung durch ambulante oder stationäre Pflegedienste.

Zusätzlich gibt es ergänzende Gesetze, wie das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) oder das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG), die berufstätigen Angehörigen die Möglichkeit bieten, sich befristet von der Arbeit freistellen zu lassen, um pflegebedürftige Familienmitglieder zu versorgen.

Diese Gesetze helfen, die Lebensqualität von Pflegebedürftigen zu sichern und gleichzeitig Angehörige zu entlasten. Doch viele Menschen wissen nicht, wie sie die Pflegegesetze für sich nutzen können – genau hier setzen wir mit unserer Beratung an.

Was dich auf dieser Seite erwartet

Wir geben dir einen strukturierten Überblick über die wichtigsten Pflegegesetze und erklären leicht verständlich, welche Leistungen und Rechte du hast. Unsere Themen umfassen:

Die wichtigsten Pflegegesetze in Deutschland

Wie funktioniert die soziale Pflegeversicherung nach SGB XI?

Welche Pflegeleistungen stehen dir zu?

Pflegegrad: Wie wird die Einstufung vorgenommen?

Welche Änderungen gibt es in der Pflegegesetzgebung?

Was tun, wenn ein Pflegeantrag abgelehnt wird?

Welche Rechte und Pflichten haben Pflegebedürftige und Angehörige?

Mit diesem Wissen kannst du deine Pflegeleistungen gezielt abrufen und alle Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen.

2. Aufbau des Sozialgesetzbuches (SGB) – Überblick über die Sozialgesetzgebung

Das Sozialgesetzbuch (SGB) – Die Basis des Sozialrechts in Deutschland

Das Sozialgesetzbuch (SGB) bildet das Fundament des deutschen Sozialrechts und regelt alle wichtigen Bereiche der sozialen Absicherung. Es besteht aus insgesamt 12 Büchern, die jeweils verschiedene soziale Themen abdecken – von der gesetzlichen Krankenversicherung über die Rentenversicherung bis hin zur Pflegeversicherung.

Für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sind besonders das SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen) und SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) relevant. Diese Gesetze regeln nicht nur finanzielle Unterstützungen, sondern auch Ansprüche auf Pflegeleistungen, Hilfsmittelversorgung und Rehabilitationsmaßnahmen.

Die 12 Bücher des Sozialgesetzbuches im Überblick

SGBRelevanz für Pflegebedürftige
SGB ILegt die Grundlagen für soziale Rechte und Pflichten fest
SGB IIRelevant für pflegende Angehörige, die Arbeitslosengeld II erhalten
SGB IIIRelevanz für berufstätige pflegende Angehörige
SGB IVRegelt übergreifende Sozialversicherungsangelegenheiten
SGB VWichtig für medizinische Versorgung und Hilfsmittel für Pflegebedürftige
SGB VIRelevanz für pflegende Angehörige, die Rentenansprüche erwerben
SGB VIISchutz vor Arbeitsunfällen, auch für pflegende Angehörige
SGB VIIIRelevanz für Kinder mit Pflegegrad oder Behinderung
SGB IXEntscheidend für Menschen mit Behinderungen, Hilfsmittel und Reha-Leistungen
SGB XRegelt das Verfahren zur Beantragung von Sozialleistungen
SGB XIZentrales Gesetz für alle Pflegeleistungen, Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Pflegegrad etc.
SGB XIIUnterstützt Menschen mit geringem Einkommen, auch bei Pflegekosten

Warum ist das SGB XI besonders wichtig?

Das SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) ist die wichtigste rechtliche Grundlage für alle Pflegeleistungen in Deutschland. Es regelt:

  • Pflegeleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
  • Einstufung der Pflegegrade und die entsprechenden Ansprüche
  • Finanzierung der Pflegeversicherung und die Beiträge für Versicherte
  • Unterstützung für Angehörige und Pflegepersonen

Zusätzlich enthält das SGB IX (Rehabilitation und Teilhabe) viele Regelungen, die für Menschen mit Pflegebedarf von Bedeutung sind, insbesondere in Bezug auf Hilfsmittelversorgung, berufliche Teilhabe und barrierefreies Wohnen.

Wie wirkt sich das Sozialgesetzbuch auf Pflegebedürftige aus?

Viele Pflegebedürftige oder Angehörige wissen nicht genau, welche Leistungen ihnen zustehen. Das Sozialgesetzbuch stellt sicher, dass Pflege und Unterstützung in Deutschland gesetzlich verankert sind und ermöglicht Betroffenen, ihre Ansprüche gezielt geltend zu machen.

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen beantragen

Reha- und Hilfsmittel-Leistungen über die Krankenkasse oder Pflegeversicherung erhalten

Rechtsanspruch auf soziale Sicherung nutzen

Pflegegrad richtig beantragen und Widerspruch einlegen

Auf den folgenden Seiten zeigen wir dir detailliert, wie du deine Ansprüche optimal nutzt und alle Pflegeleistungen in Anspruch nehmen kannst.

3. Fokus auf SGB XI – Die soziale Pflegeversicherung

3.1 Ziele und Inhalte des SGB XI

Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) bildet die rechtliche Grundlage der sozialen Pflegeversicherung in Deutschland. Seit ihrer Einführung im Jahr 1995 ergänzt sie als fünfte Säule die Sozialversicherungen und stellt sicher, dass Menschen mit Pflegebedarf finanzielle Unterstützung und notwendige Pflegeleistungen erhalten.

Zentrale Ziele des SGB XI:

  • Sicherstellung der pflegerischen Versorgung: Gewährleistung einer bedarfsgerechten Pflege für alle Pflegebedürftigen.
  • Förderung der Selbstständigkeit: Unterstützung Pflegebedürftiger dabei, ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu führen.
  • Unterstützung pflegender Angehöriger: Bereitstellung von Leistungen und Hilfen für Personen, die Pflegebedürftige betreuen.
  • Finanzielle Absicherung: Deckung der Pflegekosten durch die Pflegeversicherung, um finanzielle Belastungen zu minimieren.

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten. Private Krankenversicherte müssen eine entsprechende private Pflegepflichtversicherung abschließen. Durch das SGB XI haben Pflegebedürftige einen Rechtsanspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig von Einkommen oder Vermögen.

3.2 Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI

Das SGB XI bietet eine Vielzahl von Leistungen, die individuell kombiniert werden können, um den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden.

Pflegegeld und Pflegesachleistungen:

  • Pflegegeld: Monatliche Geldleistung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen betreut werden.
  • Pflegesachleistungen: Professionelle Pflege durch ambulante Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abgerechnet wird.

Leistungsbeträge ab 1. Januar 2025:

Pflegegrad 5: 990 € Pflegegeld / 2.095 € Pflegesachleistungen

Pflegegrad 2: 347 € Pflegegeld / 724 € Pflegesachleistungen

Pflegegrad 3: 599 € Pflegegeld / 1.363 € Pflegesachleistungen

Pflegegrad 4: 800 € Pflegegeld / 1.693 € Pflegesachleistungen

Weitere Leistungen:

  • Entlastungsbetrag: Monatlich 131 € für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
  • Verhinderungspflege: Übernahme von Kosten für eine Ersatzpflegeperson bis zu 1.612 € jährlich, wenn die reguläre Pflegeperson verhindert ist.
  • Kurzzeitpflege: Finanzielle Unterstützung für eine vorübergehende stationäre Pflege bis zu 1.774 € jährlich.
  • Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflegeangebote zur Entlastung der häuslichen Pflege.betanet.de
  • Pflegehilfsmittel: Versorgung mit Hilfsmitteln wie Pflegebetten oder Rollstühlen; zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel werden bis zu 40 € monatlich übernommen.
  • Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung: Zuschüsse bis zu 4.000 € für Anpassungen der Wohnsituation an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger.

Diese Leistungen zielen darauf ab, die Pflegebedürftigen bestmöglich zu unterstützen und die pflegenden Angehörigen zu entlasten.

3.3 Pflegegrade – Einstufung des Pflegebedarfs

Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten, muss der Pflegebedarf in einen der fünf Pflegegrade eingestuft werden. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder, bei privat Versicherten, durch MEDICPROOF.

Kriterien für die Begutachtung:

  • Mobilität: Fähigkeit, sich fortzubewegen und die Körperhaltung zu ändern.
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Verständnis und Ausübung von Alltagsanforderungen sowie Kommunikation.
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Verhaltensauffälligkeiten oder psychische Probleme, die die Pflege beeinflussen.
  • Selbstversorgung: Fähigkeit zur Körperpflege, Ernährung und zum Toilettengang.
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Selbstständiger Umgang mit Krankheiten und Therapien.
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Fähigkeit, den Tagesablauf zu strukturieren und soziale Kontakte zu pflegen.

Die fünf Pflegegrade im Überblick:

  1. Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  2. Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  3. Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  4. Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.
  5. Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an

4. Weitere relevante Pflegegesetze

Neben dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), das die soziale Pflegeversicherung regelt, gibt es eine Reihe weiterer Gesetze, die für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen von Bedeutung sind. Diese Gesetze bieten rechtliche Rahmenbedingungen für Pflegezeiten, finanzielle Unterstützung und Ansprüche auf Entlastung, um eine möglichst selbstbestimmte Pflege zu ermöglichen.

4.1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) – Anspruch auf Freistellung für die Pflege

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) regelt die Möglichkeit für Arbeitnehmer:innen, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, um nahe Angehörige zu pflegen.

Kurzzeitige Freistellung (bis zu 10 Tage)

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, bis zu 10 Arbeitstage kurzfristig von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn ein naher Angehöriger akut pflegebedürftig wird. Während dieser Zeit kann das Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung bei der Pflegekasse beantragt werden. Voraussetzung: Vorlage eines ärztlichen Nachweises über die akute Pflegebedürftigkeit des Angehörigen.

Pflegezeit (bis zu 6 Monate)

Es regelt die Möglichkeit einer vollständigen oder teilweisen Freistellung von der Arbeit für bis zu sechs Monate, um einen Angehörigen zu pflegen. Während dieser Zeit besteht ein Sonderkündigungsschutz, d. h., der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis nicht ohne schwerwiegenden Grund kündigen. Es besteht kein Anspruch auf Lohnfortzahlung, aber es kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden.

Wichtig: Die Pflegezeit muss mindestens 10 Tage vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.

4.2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) – Pflege und Beruf besser vereinbaren

Das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ergänzt das Pflegezeitgesetz und bietet eine weitere Möglichkeit für berufstätige Angehörige, sich um Pflegebedürftige zu kümmern.

Flexible Reduzierung der Arbeitszeit (bis zu 24 Monate)

Arbeitnehmer:innen können ihre Arbeitszeit für bis zu 24 Monate auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren, um Pflegeaufgaben zu übernehmen. Anders als bei der Pflegezeit gibt es keine vollständige Freistellung, sondern eine flexible Anpassung der Arbeitszeiten. Auch hier besteht ein Kündigungsschutz.

Wichtig: Die Familienpflegezeit muss mindestens acht Wochen im Voraus beim Arbeitgeber beantragt werden.

4.3 Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) – Verbesserte Versorgung am Lebensende

Das Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) stellt sicher, dass Menschen in der letzten Lebensphase eine angemessene Versorgung und Begleitung erhalten.

Verbesserter Zugang zur Palliativversorgung

  • Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) für Menschen mit unheilbaren Erkrankungen.
  • Pflegebedürftige und deren Angehörige können kostenlose Beratungen zur Palliativpflege in Anspruch nehmen.
  • Förderung stationärer Hospize durch höhere Zuschüsse der Krankenkassen.

Entlastung für Angehörige

Hospizdienste bieten psychosoziale Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige. Sterbebegleitung als Krankenkassenleistung: Angehörige können bis zu 3 Monate Pflegezeit mit Lohnersatzleistungen beantragen, wenn ein Familienmitglied im Sterbeprozess begleitet werden muss.

Wichtig: Die Palliativversorgung kann direkt über die Krankenkasse oder den behandelnden Arzt beantragt werden.

4.4 Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) – Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf.

Verbesserungen für Menschen mit Pflegegrad und Behinderung

  • Anspruch auf Eingliederungshilfe, um eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
  • Erleichterter Zugang zu Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung, z. B. persönliche Assistenz im Alltag.
  • Verbesserte finanzielle Unterstützung für barrierefreies Wohnen.

Wichtig: Das BTHG regelt auch das persönliche Budget, mit dem Pflegebedürftige ihre Unterstützungsleistungen flexibler organisieren können.

Diese Gesetze ergänzen das SGB XI und ermöglichen es Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen, die Pflege individuell zu gestalten. In den nächsten Abschnitten erfährst du, welche aktuellen Änderungen und Reformen geplant sind und welche Rechte du hast, wenn Anträge abgelehnt werden.

5. Aktuelle Entwicklungen und Reformen im Pflegebereich

Die Pflegeversicherung und das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) werden regelmäßig reformiert, um auf demografische Veränderungen, steigende Pflegekosten und den wachsenden Bedarf an Pflegeleistungen zu reagieren. Hier sind die wichtigsten aktuellen und geplanten Änderungen, die Pflegebedürftige und Angehörige betreffen.

5.1 Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) – Verbesserungen ab 2025

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) trat am 1. Januar 2025 in Kraft und bringt zahlreiche Anpassungen mit sich:

Erhöhung der Pflegeleistungen

Pflegegeld und Pflegesachleistungen wurden um 5 % erhöht. Der Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege beträgt nun 131 € pro Monat (statt bisher 125 €). Kurzzeitpflege & Verhinderungspflege können flexibler genutzt werden – Leistungen lassen sich künftig besser miteinander kombinieren.

Verbesserungen für die häusliche Pflege

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf wurde verbessert: Arbeitgeber müssen mehr Flexibilität bieten. Pflegezeit und Familienpflegezeit werden mit finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten ergänzt.

Entlastung für Pflegeheimbewohner

Die Eigenanteile für stationäre Pflege wurden gesenkt. Mehr Unterstützung durch die Pflegekasse, um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten.

5.2 Digitale Pflege-Anwendungen (DiPA) – Pflege 2.0

Digitale Technologien spielen eine immer größere Rolle in der Pflege. Ab 2025 können Pflegebedürftige auf Digitale Pflege-Anwendungen (DiPA) zugreifen. Apps, smarte Geräte und digitale Assistenzsysteme sollen Pflegebedürftige und Angehörige entlasten. Beispiele sind: Erinnerungssysteme für Medikamente, Notrufsysteme oder Online-Pflegekurse.

5.3 Reform der Pflegebegutachtung – Schnellere Verfahren

Bislang mussten Pflegebedürftige oft wochenlang auf eine Begutachtung für die Pflegegrad-Einstufung warten. Ab 2025 gilt:

  • Pflegekassen müssen Pflegegrad-Bescheide schneller ausstellen (max. 10 Tage).
  • Digitale Gutachten und Online-Begutachtungen durch den MDK werden eingeführt.
  • Pflegegrad-Einstufungen werden transparenter und nachvollziehbarer.

5.4 Zukunft der Pflegeversicherung – Geplante Reformen

Die Bundesregierung plant weitere Reformen bis 2026, um die Pflegeversicherung nachhaltiger zu gestalten:

  • Finanzierung der Pflege verbessern: Pflegekassen sollen langfristig stabilisiert werden.
  • Mehr Investitionen in Pflegepersonal & bessere Arbeitsbedingungen.
  • Automatisierung der Antragsprozesse für eine schnellere Bearbeitung.
  • Zusätzliche steuerliche Entlastungen für pflegende Angehörige.

6. Rechte und Pflichten von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen

Die Pflegeversicherung garantiert Pflegebedürftigen Rechte auf Unterstützung, finanzielle Hilfen und eine menschenwürdige Versorgung. Gleichzeitig gibt es aber auch Pflichten, die eingehalten werden müssen, um Pflegeleistungen in Anspruch nehmen zu können. In diesem Abschnitt erfährst du, welche Ansprüche du hast und worauf du achten solltest.

6.1 Rechte von Pflegebedürftigen

Pflegebedürftige haben einen gesetzlich verankerten Anspruch auf eine angemessene Versorgung. Dazu gehören:

Recht auf Pflegeleistungen

Pflegebedürftige haben Anspruch auf Pflegegeld, Pflegesachleistungen und weitere Unterstützungsangebote nach SGB XI. Individuelle Wahlfreiheit: Sie können entscheiden, ob sie die Pflege zu Hause, ambulant oder stationär erhalten möchten. Sie haben ein Anrecht auf eine Pflegeberatung (§ 7a SGB XI): Pflegekassen müssen umfassend über alle verfügbaren Leistungen informieren.

Recht auf Widerspruch

Falls die Einstufung in einen Pflegegrad abgelehnt oder niedriger eingestuft wurde als erwartet, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, kann eine Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Recht auf Entlastung für Angehörige

Pflegebedürftige können den monatlichen Entlastungsbetrag (131 €) für Unterstützung im Haushalt, Alltagsbegleitung oder Betreuungsangebote nutzen. Sie können einen Antrag auf Verhinderungspflege oder Kurzzeitpflege stellen, wenn Angehörige eine Auszeit benötigen.

Recht auf Wohnraumanpassung & Hilfsmittel

Zuschüsse für barrierefreie Umbauten: Bis zu 4.180 € pro Maßnahme können für Anpassungen im Wohnumfeld gewährt werden. Sie haben gegebenenfalls Anspruch auf technische Hilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Treppenlifte – Kostenübernahme durch die Pflege- oder Krankenkasse.

Schutz vor Benachteiligung & Missbrauch

Niemand darf aufgrund seiner Pflegebedürftigkeit benachteiligt oder diskriminiert werden. Pflegebedürftige haben das Recht auf eine menschenwürdige Pflege und Schutz vor Misshandlung oder Vernachlässigung.

6.2 Pflichten von Pflegebedürftigen

Um Pflegeleistungen zu erhalten, müssen Pflegebedürftige und deren Angehörige auch einige Pflichten erfüllen.

Antragstellung & Mitwirkungspflicht

Pflegeleistungen müssen bei der Pflegekasse beantragt werden – eine rückwirkende Zahlung ist nicht möglich. Alle relevanten Unterlagen und Nachweise (ärztliche Atteste, Pflegegutachten) müssen rechtzeitig eingereicht werden.

Regelmäßige Pflegeberatung (bei Pflegegeldbezug Pflicht!)

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld erhalten, müssen sich regelmäßig beraten lassen: Pflegegrad 2 & 3: einmal pro Halbjahr, Pflegegrad 4 & 5: einmal pro Quartal. Ohne Nachweis der Beratung kann das Pflegegeld gekürzt oder gestrichen werden!

Zweckgebundene Nutzung von Pflegeleistungen

Pflegegeld darf nur für pflegerische Zwecke verwendet werden (z. B. Betreuung durch Angehörige, Pflegehilfsmittel). Beträge aus dem Entlastungsbudget müssen bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden, sonst verfallen sie.

6.3 Rechte von pflegenden Angehörigen & Pflegepersonen

Pflegende Angehörige leisten täglich einen wichtigen Beitrag – sie haben daher ebenfalls gesetzlich verankerte Rechte.

Anspruch auf soziale Absicherung

Rentenzahlungen für pflegende Angehörige: Wer mindestens 10 Stunden pro Woche pflegt und nicht mehr als 30 Stunden arbeitet, hat Anspruch auf Rentenbeiträge der Pflegekasse. Kranken- und Arbeitslosenversicherung: Pflegende Angehörige sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung abgesichert, wenn sie nicht anderweitig versichert sind.

Anspruch auf Freistellung & Pflegezeit

Eine Kurzzeitige Arbeitsfreistellung (bis zu 10 Tage) mit Lohnersatz durch Pflegeunterstützungsgeld ist gegebenenfalls möglich. Pflegezeit (bis zu 6 Monate) mit Kündigungsschutz (ohne Lohnfortzahlung, aber zinsloses Darlehen möglich). Es gibt Familienpflegezeit (bis zu 24 Monate) mit reduzierter Arbeitszeit (mind. 15 Std./Woche).

Anspruch auf Entlastung & Unterstützung

  • Verhinderungspflege (bis zu 1.612 € pro Jahr), wenn pflegende Angehörige eine Auszeit brauchen.
  • Kurzzeitpflege (bis zu 1.774 € pro Jahr) für vorübergehende stationäre Pflege.
  • Entlastungsbetrag (131 € monatlich) für Haushaltshilfen oder Alltagsbegleiter.

6.4 Pflichten von Pflegepersonen

Auch pflegende Angehörige müssen gewisse Pflichten erfüllen, um Pflegeleistungen zu erhalten.

Nachweise für Pflegegeld & Entlastungsleistungen

  • Bei Inanspruchnahme von Pflegegeld ist die regelmäßige Pflegeberatung Pflicht (siehe Abschnitt 6.2).
  • Leistungen wie Verhinderungspflege oder Haushaltshilfen müssen durch Rechnungen oder Belege nachgewiesen werden.

Angemessene Pflege sicherstellen

  • Pflegepersonen sind dazu verpflichtet, die Pflege fachgerecht und im besten Interesse des Pflegebedürftigen zu erbringen.
  • Misshandlungen oder Vernachlässigung können zu rechtlichen Konsequenzen führen (z. B. Entzug des Pflegegeldes, Strafverfahren).

Information über Änderungen in der Pflegesituation

  • Verschlechterung des GesundheitszustandsNeuantrag oder Höherstufung des Pflegegrades sollte beantragt werden.
  • Veränderungen in der Wohnsituation (z. B. Umzug in ein Pflegeheim) müssen der Pflegekasse gemeldet werden.
  • Pflegeperson kann nicht mehr pflegen? → Antrag auf eine alternative Versorgung (z. B. ambulanter Pflegedienst oder Kurzzeitpflege).

Mit diesen Rechten und Pflichten wird sichergestellt, dass Pflegebedürftige die bestmögliche Versorgung erhalten und gleichzeitig Angehörige die notwendige Unterstützung bekommen.

7. Praktische Tipps zur Nutzung von Pflegeleistungen

Damit du alle Pflegeleistungen optimal nutzen kannst, solltest du einige wichtige Aspekte beachten. In diesem Abschnitt erhältst du praxisnahe Tipps zur Antragstellung, Widersprüchen, finanziellen Unterstützung und hilfreichen Anlaufstellen.

7.1 Antragstellung für Pflegeleistungen – Schritt für Schritt

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, musst du zunächst einen Pflegegrad beantragen. So geht’s:

Schritt 1: Antrag bei der Pflegekasse stellen

Die Pflegekasse ist der richtige Ansprechpartner – sie ist der jeweiligen Krankenkasse angegliedert. Der Antrag kann formlos per Telefon, E-Mail oder Brief gestellt werden. Die Kasse sendet dann die erforderlichen Formulare zu.

Schritt 2: Begutachtung durch den MDK oder MEDICPROOF

Gesetzlich Versicherte werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) begutachtet. Privatversicherte werden von MEDICPROOF geprüft. Tipps für den Termin:

Symptome & Einschränkungen dokumentieren (z. B. Pflegeprotokoll führen)
Angehörige oder Pflegeperson als Unterstützung hinzuziehen
Wichtige Dokumente bereithalten (ärztliche Atteste, Medikationsplan)

Schritt 3: Pflegegrad-Bescheid prüfen & Leistungen beantragen

Nach der Begutachtung erhältst du innerhalb von 25 Tagen den Bescheid über den Pflegegrad. Sobald der Pflegegrad feststeht, kannst du gezielt Leistungen beantragen:

  • Pflegegeld oder Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag (131 € monatlich)
  • Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege

❗ Tipp: Pflegeleistungen gelten ab dem Monat der Antragstellung rückwirkend – deshalb frühzeitig den Antrag stellen!

7.2 Widerspruch gegen eine Ablehnung des Pflegegrades

Falls dein Antrag abgelehnt oder ein zu niedriger Pflegegrad zugewiesen wird, solltest du unbedingt Widerspruch einlegen.

Widerspruch einlegen – So geht’s:

  • Innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids schriftlich Widerspruch bei der Pflegekasse einreichen.
  • Begründung mit ärztlichen Berichten und Pflegeprotokollen untermauern.
  • Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann eine Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Tipp: Viele Widersprüche haben Erfolg – durchschnittlich jeder dritte Pflegegrad wird nachträglich höher eingestuft!

7.3 So nutzt du den Entlastungsbetrag von 131 € optimal

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 €. So kannst du ihn nutzen:

✔ Haushaltshilfe oder Einkaufshilfe engagieren

✔ Alltagsbegleiter oder Betreuungsdienste in Anspruch nehmen

✔ Pflegekurse oder Demenzbetreuung finanzieren

✔ Tages- oder Nachtpflege mitfinanzieren

❗ Tipp: Falls der Entlastungsbetrag nicht in einem Monat genutzt wird, kann er bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden. Danach verfällt er!

7.4 Finanzielle Hilfen & Zuschüsse für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige haben Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse, um finanzielle Belastungen zu reduzieren.

Wichtige finanzielle Hilfen:

Verhinderungspflege (1.612 € pro Jahr) – Falls du als pflegende Person eine Pause brauchst, übernimmt die Kasse eine Ersatzpflege.

Kurzzeitpflege (1.774 € pro Jahr) – Falls eine temporäre Unterbringung nötig ist, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt.

Steuerliche Entlastungen – Pflegeaufwendungen können als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden.

Tipp: Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2–5 können bis zu 40 % ihrer Pflegesachleistungen für Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste umwandeln.

7.5 Wo gibt es kostenlose Beratung & Unterstützung?

Die Beantragung von Pflegeleistungen kann kompliziert und bürokratisch sein. Viele Betroffene wissen nicht, welche Leistungen sie tatsächlich nutzen können oder wie sie mehr Unterstützung erhalten. Genau hier setzt HelpYuu an.

Persönliche Erstberatung mit HelpYuu – Deine Pflegeansprüche optimal nutzen

  • Kostenlose Erstberatung: In einem persönlichen Gespräch klären wir deine individuelle Situation und prüfen, welche Pflege- und Förderleistungen dir zustehen.
  • Maximierung deiner Ansprüche: Viele Betroffene nutzen nicht ihr volles Förderpotenzial – wir zeigen dir, welche Gelder du zusätzlich abrufen kannst.
  • Hilfe bei Anträgen und Widersprüchen: Wir unterstützen dich dabei, Pflegegeld, Verhinderungspflege oder Hilfsmittel korrekt zu beantragen und begleiten dich, falls du Widerspruch gegen eine Ablehnung einlegen möchtest.

Tipp: Falls dein Pflegeantrag abgelehnt oder niedriger eingestuft wurde als erwartet, solltest du dich schnellstmöglich an uns wenden – viele Widersprüche sind erfolgreich!

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Weitere Anlaufstellen für Pflegeberatung

Neben HelpYuu gibt es auch weitere unabhängige Beratungsstellen, die dich unterstützen können:

Pflegekassen: Jede Pflegekasse ist gesetzlich verpflichtet, eine kostenlose Pflegeberatung (§ 7a SGB XI) anzubieten.

Pflegestützpunkte: Lokale Anlaufstellen für Beratung rund um Pflegeleistungen.

Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Kostenlose Beratung zu Gesundheits- und Pflegefragen.

Sozialverbände (z. B. VdK, SoVD): Unterstützung bei Anträgen und Widersprüchen.

Tipp: Die Beratung von HelpYuu ist spezialisiert darauf, dir schnell & einfach mehr finanzielle Unterstützung zu sichernunabhängig von Krankenkasse oder Wohnort.

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