Die Kurzzeitpflege: Vorübergehende stationäre Pflege als Entlastung

Veröffentlichung: 11.03.2025   Aktualisiert: 28.03.2025

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende stationäre Betreuung, wenn die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden kann – sei es nach einem Krankenhausaufenthalt, bei Krisensituationen oder zur Entlastung pflegender Angehöriger. Erfahre, wie du die Kurzzeitpflege beantragst und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt.

Was ist die Kurzzeitpflege?

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende stationäre Pflege für Pflegebedürftige, wenn die häusliche Pflege nicht gewährleistet werden kann. Dies kann nach einem Krankenhausaufenthalt, bei plötzlicher Verschlechterung des Gesundheitszustands oder zur Entlastung pflegender Angehöriger notwendig sein.

Diese Leistung bietet Pflegebedürftigen eine sichere Versorgung in einer stationären Einrichtung, während Angehörige sich erholen oder organisatorische Maßnahmen treffen können. Die Kurzzeitpflege ist in Pflegeheimen oder speziellen Einrichtungen möglich, die auf die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen ausgelegt sind.

Pflegende Angehörige stehen oft vor der Herausforderung, neben ihrer beruflichen und privaten Verpflichtungen eine dauerhafte Betreuung ihrer pflegebedürftigen Familienmitglieder sicherzustellen. Die Kurzzeitpflege bietet hier eine wertvolle Möglichkeit, um eine zuverlässige Versorgung zu gewährleisten, während Angehörige vorübergehend entlastet werden oder sich auf eine langfristige Pflegesituation einstellen können.

„Die Kurzzeitpflege überbrückt Versorgungslücken und ermöglicht eine professionelle Betreuung, wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht.“

Wer hat Anspruch auf die Kurzzeitpflege?

Anspruch auf die Kurzzeitpflege besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Pflegegrad 2 bis 5: Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad können die Leistung in Anspruch nehmen.
  • Vorübergehende Notwendigkeit der stationären Betreuung: Die Pflege zu Hause ist für einen bestimmten Zeitraum nicht möglich oder erschwert.
  • Genehmigung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine begrenzte Dauer pro Jahr.

Praxisbeispiel

Herr Meier (Pflegegrad 3) wird nach einer Hüftoperation aus dem Krankenhaus entlassen. Da er sich zu Hause noch nicht selbstständig versorgen kann, wird er für drei Wochen in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut. Seine Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zum maximalen Jahresbetrag der Kurzzeitpflege. Seine Tochter nutzt diese Zeit, um eine dauerhafte Unterstützung für ihn zu organisieren.

Dauer und Kostenübernahme der die Kurzzeitpflege 2025

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Kurzzeitpflege bis zu einer bestimmten Höchstgrenze:

LeistungsartMaximaler Betrag pro Jahr (€)Maximale Dauer pro Jahr
die Kurzzeitpflege1.774 €8 Wochen
Kombination mit VerhinderungspflegeBis zu 3.386 €8 Wochen

Wichtig: Falls das Budget für Verhinderungspflege nicht vollständig genutzt wird, können bis zu 1.612 € zusätzlich für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden, wodurch eine maximale Erstattung von 3.386 € pro Jahr möglich ist.

Die Pflegekasse übernimmt jedoch nur die reinen Pflegekosten. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden. In einigen Fällen können jedoch zusätzliche Sozialleistungen oder Zuschüsse beantragt werden.

Viele Pflegeeinrichtungen bieten neben der pflegerischen Betreuung auch ergänzende Angebote wie soziale Aktivitäten oder physiotherapeutische Maßnahmen an, um den Aufenthalt angenehmer zu gestalten und die Genesung zu fördern.

Antragstellung: So beantragst du die Kurzzeitpflege

  1. Pflegegrad beantragen: Voraussetzung ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.
  2. Platz in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung finden: Pflegebedürftige oder Angehörige suchen eine geeignete Einrichtung.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Die Pflegekasse benötigt eine schriftliche oder digitale Antragstellung.
  4. Kostenübernahme klären: Eventuelle Zusatzkosten für Unterkunft und Verpflegung müssen eigenständig gedeckt werden.

Die rechtzeitige Planung der die Kurzzeitpflege kann helfen, Engpässe bei verfügbaren Plätzen zu vermeiden. In dringenden Fällen ist eine kurzfristige Antragstellung möglich.

Viele Pflegebedürftige und Angehörige wissen nicht, dass einige Einrichtungen auch eine Probewoche anbieten, um sich an die Umgebung und den neuen Alltag zu gewöhnen. Dies kann helfen, Unsicherheiten zu reduzieren und die Übergangszeit zu erleichtern.

Nutzungsmöglichkeiten der Kurzzeitpflege

Die die Kurzzeitpflege kann in verschiedenen Situationen genutzt werden:

  • Nach einem Krankenhausaufenthalt: Wenn eine direkte Rückkehr nach Hause nicht möglich ist.
  • Entlastung der Pflegeperson: Falls pflegende Angehörige Urlaub nehmen oder sich erholen müssen.
  • Krisensituationen: Wenn sich der Gesundheitszustand plötzlich verschlechtert und eine sofortige Betreuung erforderlich ist.
  • Überbrückung einer neuen Pflegeorganisation: Während einer geplanten Umstrukturierung der häuslichen Pflege.
  • Vorbereitung auf eine dauerhafte stationäre Pflege: Um den Wechsel in ein Pflegeheim schrittweise zu erleichtern.

„die Kurzzeitpflege ist eine wertvolle Unterstützung in akuten Pflegesituationen und bietet Angehörigen Sicherheit.“

Wichtige rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – § 42 regelt die die Kurzzeitpflege und deren Anspruchsvoraussetzungen.

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