Entlastungsbetrag: Finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige

Veröffentlichung: 11.03.2025   Aktualisiert: 02.04.2025

Der Entlastungsbetrag bietet Pflegebedürftigen finanzielle Unterstützung für Alltagshilfen, Betreuungsangebote und pflegerische Entlastung. Mit 131 Euro pro Monat können anerkannte Dienstleistungen wie Haushaltshilfen, Begleitdienste oder Tagespflege finanziert werden, um Angehörige zu entlasten und die Selbstständigkeit zu fördern. Erfahre, wer Anspruch hat, wie die Beantragung funktioniert und welche Leistungen sich optimal nutzen lassen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine finanzielle Leistung der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen zusätzliche Unterstützung im Alltag ermöglicht. Er dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen und kann für verschiedene unterstützende Angebote und Dienstleistungen genutzt werden.

Ziel dieser Leistung ist es, die häusliche Pflege zu stärken, den Pflegealltag zu erleichtern und Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit zu ermöglichen. Da der Entlastungsbetrag zweckgebunden ist, wird er nicht direkt an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, sondern für anerkannte Leistungen erstattet.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben oft mit organisatorischen und finanziellen Herausforderungen zu kämpfen. Der Entlastungsbetrag kann hier eine große Hilfe sein, um notwendige Unterstützung in Anspruch zu nehmen, ohne die eigene finanzielle Belastung zu erhöhen. Es ist wichtig, dass Pflegebedürftige und ihre Familien frühzeitig über diese Möglichkeit informiert werden und die Nutzung sorgfältig planen, um den größtmöglichen Nutzen daraus zu ziehen.

„Der Entlastungsbetrag soll die Lebensqualität von Pflegebedürftigen verbessern und pflegende Angehörige entlasten.“

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Er kann unabhängig davon genutzt werden, ob die Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst erfolgt. Die Voraussetzungen sind:

  • Pflegegrad 1 bis 5
  • Pflege erfolgt in häuslicher Umgebung
  • Einsatz für anerkannte Leistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen oder Pflegegeld, können aber den Entlastungsbetrag nutzen, um ihren Alltag zu erleichtern. Dieser Betrag ermöglicht ihnen z. B. den Zugang zu Betreuungsangeboten oder Unterstützung im Haushalt, die dazu beitragen, ihre Selbstständigkeit zu erhalten.

Praxisbeispiel

Frau Meier (Pflegegrad 3) benötigt Unterstützung im Alltag. Sie nutzt den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe, die ihr beim Einkaufen und der Reinigung der Wohnung hilft. Dadurch kann sie länger selbstständig in ihrem Zuhause leben. Zusätzlich nimmt sie an einem wöchentlichen Betreuungsangebot teil, das ihre soziale Teilhabe fördert und sie mental aktiviert.

Höhe des Entlastungsbetrags 2025

Der Entlastungsbetrag beträgt monatlich 131 Euro, was einer jährlichen Summe von 1.572 Euro entspricht. Diese Anpassung wurde durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen und entspricht einer Erhöhung von 4,5 % gegenüber dem Vorjahr. Nicht genutzte Beträge können in die Folgemonate übertragen werden. Allerdings müssen Restbeträge aus einem Kalenderjahr bis zum 30. Juni des Folgejahres verwendet werden, da sie sonst verfallen.

PflegegradMonatlicher Entlastungsbetrag (€)Jährlicher Entlastungsbetrag (€)
Pflegegrad 1131 €1.572 €
Pflegegrad 2131 €1.572 €
Pflegegrad 3131 €1.572 €
Pflegegrad 4131 €1.572 €
Pflegegrad 5131 €1.572 €

Wofür kann der Entlastungsbetrag genutzt werden?

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene entlastende und unterstützende Maßnahmen verwendet werden, darunter:

  • Alltagsunterstützung (z. B. Haushaltshilfen, Einkaufsservice, Begleitdienste)
  • Betreuungsangebote (z. B. Gruppenangebote, Freizeitaktivitäten)
  • Tages- und Nachtpflege (zur Ergänzung der häuslichen Pflege)
  • Verhinderungspflege (Aufstockung des Budgets für kurzzeitige Pflegevertretung)
  • Unterstützung bei Arztbesuchen und Behördengängen

Da die Anerkennung von Anbietern je nach Bundesland variiert, sollten sich Pflegebedürftige oder Angehörige vorab bei der Pflegekasse informieren. Es gibt spezialisierte Dienstleister, die auf die Abrechnung des Entlastungsbetrags spezialisiert sind und eine direkte Abwicklung mit den Pflegekassen übernehmen.

Antragstellung: So beantragst du den Entlastungsbetrag

  1. Pflegegrad beantragen: Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad.
  2. Leistungen in Anspruch nehmen: Entlastungsangebote müssen über anerkannte Anbieter erfolgen.
  3. Rechnungen einreichen: Nach erbrachter Leistung müssen Rechnungen bei der Pflegekasse eingereicht werden.
  4. Erstattung erhalten: Die Pflegekasse erstattet die Kosten bis zur Höhe des Entlastungsbetrags.

Eine frühzeitige Planung kann helfen, den Entlastungsbetrag bestmöglich zu nutzen. Es empfiehlt sich, regelmäßig Angebote zu prüfen und sich über mögliche Änderungen zu informieren. Manche Pflegekassen bieten auch digitale Lösungen zur einfacheren Verwaltung der Anträge.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – § 45b regelt den Entlastungsbetrag und dessen Nutzungsmöglichkeiten.

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