Pflegegeld: Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Veröffentlichung: 08.03.2025   Aktualisiert: 28.03.2025

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Was ist Pflegegeld?

Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen mit Pflegegrad, die zu Hause von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen versorgt werden. Es dient dazu, die Pflege durch nicht-professionelle Helfer zu honorieren und zu erleichtern. Pflegebedürftige können dadurch ihre Versorgung selbstbestimmter gestalten und pflegende Angehörige erhalten eine finanzielle Anerkennung für ihren Aufwand. Das Pflegegeld wird von der Pflegekasse gezahlt und kann flexibel eingesetzt werden, um die Pflege in der häuslichen Umgebung sicherzustellen.

„Pflegegeld kann helfen, die häusliche Pflege selbstbestimmt zu gestalten und Pflegepersonen finanziell zu entlasten.“

Wer hat Anspruch auf Pflegegeld?

Um Pflegegeld zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Pflegegrad 2 bis 5: Pflegebedürftige müssen mindestens Pflegegrad 2 haben. Personen mit Pflegegrad 1 erhalten zwar andere Unterstützungsleistungen, aber kein Pflegegeld.
  • Häusliche Pflege: Die Pflege muss im häuslichen Umfeld stattfinden, also in der Wohnung oder im Haus der pflegebedürftigen Person oder einer betreuenden Angehörigen.
  • Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche: Das Pflegegeld wird nur gezahlt, wenn keine professionelle Pflegedienstleistung im vollen Umfang in Anspruch genommen wird. Eine Kombination mit Pflegesachleistungen ist jedoch möglich.
  • Pflegekasse bewilligt den Antrag: Pflegebedürftige müssen das Pflegegeld bei der zuständigen Pflegekasse beantragen, nachdem ein Pflegegrad festgestellt wurde.

Praxisbeispiel

Frau Meier, 82 Jahre alt, lebt allein in ihrer Wohnung und erhält Pflegegrad 3. Ihr Sohn kümmert sich täglich um sie, hilft beim Anziehen, Einkaufen und Kochen. Da sie keinen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nimmt, erhält sie monatlich 573 € Pflegegeld, das sie ihrem Sohn als finanzielle Anerkennung weitergeben kann. Zusätzlich spart sie einen Teil für notwendige Anschaffungen, wie rutschfeste Teppiche zur Sturzprävention.

Höhe des Pflegegeldes 2025

Die Höhe des Pflegegeldes hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Je höher der Pflegegrad, desto mehr finanzielle Unterstützung wird gewährt.

PflegegradMonatliches Pflegegeld 2025
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2347 €
Pflegegrad 3599 €
Pflegegrad 4800 €
Pflegegrad 5990 €

Wichtig

Die Kostenübernahme für die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen erfolgen und wird nicht auf das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet. Manche Pflegeeinrichtungen bieten zudem spezialisierte Programme für Menschen mit Demenz an, die besondere Betreuung benötigen.

Antragstellung: So bekommst du Pflegegeld

  1. Pflegegrad beantragen: Zuerst muss ein Antrag auf einen Pflegegrad bei der Pflegekasse gestellt werden. Hierbei hilft oft ein Hausarzt oder ein Pflegedienst, um den Bedarf richtig einzuschätzen.
  2. Begutachtung durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen): Ein Gutachter besucht die pflegebedürftige Person, bewertet den Unterstützungsbedarf und entscheidet über die Einstufung in einen Pflegegrad.
  3. Bewilligung des Pflegegrades: Nach der Einstufung in einen Pflegegrad kann das Pflegegeld offiziell beantragt werden.
  4. Antrag auf Pflegegeld einreichen: Dies erfolgt schriftlich oder online bei der Pflegekasse. Viele Krankenkassen bieten Formulare zum Download an.
  5. Zahlung des Pflegegeldes: Nach Bewilligung wird das Pflegegeld monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen.

Auszahlung und Verwendung

Das Pflegegeld wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt. Diese kann es nach eigenem Ermessen nutzen, um die pflegenden Angehörigen oder Ehrenamtlichen finanziell zu entlasten. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, das Geld nachzuweisen oder ausschließlich für Pflegekosten zu verwenden. Viele nutzen es beispielsweise für Fahrtkosten, kleine Entschädigungen oder zur Anschaffung von Hilfsmitteln.

„Pflegegeld ist eine Anerkennung für die wertvolle Arbeit pflegender Angehöriger.“

Verpflichtende Pflegeberatung

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, müssen regelmäßige Beratungseinsätze nachweisen:

  • Pflegegrad 2 & 3: Ein Beratungstermin pro Halbjahr ist erforderlich.
  • Pflegegrad 4 & 5: Ein Beratungstermin pro Quartal muss wahrgenommen werden.

Diese Beratungen sind gesetzlich vorgeschrieben gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI und dienen dazu, sicherzustellen, dass die häusliche Pflege gut organisiert ist und pflegende Angehörige ausreichend Unterstützung erhalten.

Themen der Beratung

  • Tipps zur täglichen Pflege und Mobilisation
  • Informationen zu finanziellen und sachlichen Leistungen der Pflegekasse
  • Umgang mit typischen Pflegeproblemen wie Dekubitus oder Inkontinenz
  • Psychische Entlastung und Selbstpflege für pflegende Angehörige
  • Hinweise auf weitere Unterstützungsangebote

Kostenübernahme

Die Kosten für die Beratungseinsätze übernimmt vollständig die Pflegekasse der pflegebedürftigen Person. Wird die Beratung nicht wahrgenommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar ganz streichen.

Praxisbeispiel

Herr Schulz pflegt seine Mutter mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause. Einmal im Quartal kommt eine Pflegefachkraft zu ihnen und gibt wertvolle Tipps zur Lagerung und Mobilisation, um Dekubitus vorzubeugen. Durch die Beratung erhält Herr Schulz mehr Sicherheit in der Pflege seiner Mutter und kann sich auch über weiterführende Unterstützungen informieren.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Das Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder privaten Pflegepersonen betreut werden. Es bietet Flexibilität, um die Pflege individuell zu gestalten und die Betreuenden zu entlasten.

  • Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – § 37 regelt das Pflegegeld und die Anspruchsvoraussetzungen.
  • Pflegestärkungsgesetze – Erweiterung der Pflegeleistungen zur besseren Unterstützung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen.
  • Unternehmenssitz
    in Deutschland
  • In sicheren Händen
    DSGVO-konform