Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die direkt durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und über die Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Form der Unterstützung richtet sich an Pflegebedürftige, die nicht ausschließlich von Angehörigen oder Ehrenamtlichen versorgt werden, sondern professionelle Hilfe benötigen. Sie umfasst neben der Grundpflege auch medizinische Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die eine eigenständige Lebensführung erleichtern.
Was sind Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen sind professionelle Pflegeleistungen, die direkt durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht und über die Pflegekasse abgerechnet werden. Diese Form der Unterstützung richtet sich an Pflegebedürftige, die nicht ausschließlich von Angehörigen oder Ehrenamtlichen versorgt werden, sondern professionelle Hilfe benötigen. Sie umfasst neben der Grundpflege auch medizinische Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die eine eigenständige Lebensführung erleichtern.
Das Ziel der Pflegesachleistungen ist es, eine hochwertige Pflege sicherzustellen, die Pflegebedürftigen ein würdevolles Leben im eigenen Zuhause ermöglicht. Da sich der individuelle Pflegebedarf im Laufe der Zeit ändern kann, können die Leistungen regelmäßig angepasst und erweitert werden, um eine optimale Versorgung zu gewährleisten.
„Pflegesachleistungen ermöglichen professionelle Unterstützung, damit Pflegebedürftige sicher und gut versorgt im eigenen Zuhause leben können.“
Wer hat Anspruch auf Pflegesachleistungen?
Pflegesachleistungen können von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:
Pflegegrad 2 bis 5: Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Personen mit Pflegegrad 1 können alternative Unterstützungen wie den Entlastungsbetrag nutzen.
Ambulante Pflege: Die Pflege muss in der eigenen Wohnung oder im Haushalt einer betreuenden Person erfolgen.
Einsatz eines anerkannten Pflegedienstes: Die Leistungen müssen von einem zugelassenen Pflegedienst erbracht werden, der direkt mit der Pflegekasse abrechnet.
Die Inanspruchnahme von Pflegesachleistungen setzt voraus, dass ein individueller Pflegeplan erstellt wird, der auf die persönlichen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person abgestimmt ist. Dies geschieht in Absprache mit dem Pflegedienst, der je nach Bedarf regelmäßige Pflegeeinsätze plant.
Praxisbeispiel:
Frau Becker, 78 Jahre alt, hat Pflegegrad 3 und lebt allein. Sie benötigt Unterstützung bei der Körperpflege und beim Anziehen. Ihr Sohn kann diese Aufgaben nicht täglich übernehmen. Daher kommt ein ambulanter Pflegedienst zweimal täglich zu ihr, um sie zu versorgen. Die Pflegekraft hilft ihr beim Waschen, Ankleiden und begleitet sie beim Gang in die Küche. Die Kosten werden über die Pflegesachleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, sodass Frau Becker finanziell entlastet wird und dennoch die notwendige Unterstützung erhält.
Höhe der Pflegesachleistungen 2025
Die Höhe der Pflegesachleistungen richtet sich nach dem Pflegegrad:
Pflegegrad
Monatlicher Betrag für Pflegesachleistungen (€)
Pflegegrad 1
–
Pflegegrad 2
761 €
Pflegegrad 3
1.432 €
Pflegegrad 4
1.778 €
Pflegegrad 5
2.200 €
Wichtig: Pflegesachleistungen können mit Pflegegeld kombiniert werden. Falls der bewilligte Betrag für Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt wird, kann bis zu 40 % des ungenutzten Budgets in Pflegegeld umgewandelt werden (Kombinationsleistung). Diese Möglichkeit gibt Pflegebedürftigen mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Pflege.
Antragstellung: So beantragst du Pflegesachleistungen
Pflegegrad beantragen: Voraussetzung ist eine Einstufung in einen Pflegegrad durch die Pflegekasse. Dazu erfolgt eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MDK) oder einen anderen Prüfdienst.
Pflegedienst beauftragen: Ein anerkannter Pflegedienst muss gewählt und mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Die Pflegebedürftigen haben die freie Wahl bei der Auswahl des Dienstes.
Antrag bei der Pflegekasse stellen: Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen reichen den Antrag schriftlich oder online ein. Es kann sinnvoll sein, sich hierbei von einer Pflegeberatung unterstützen zu lassen.
Bewilligung und Abrechnung: Nach der Genehmigung übernimmt die Pflegekasse die direkte Abrechnung mit dem Pflegedienst. Änderungen oder zusätzliche Leistungen können jederzeit beantragt werden, falls der Pflegebedarf steigt.
Nutzung der Pflegesachleistungen
Pflegesachleistungen decken verschiedene Leistungen ab, darunter:
Grundpflege: Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden und Ernährung
Medizinische Behandlungspflege: Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Blutzuckermessung
Hauswirtschaftliche Versorgung: Reinigung, Einkaufen oder Zubereitung von Mahlzeiten
Mobilitätshilfe: Unterstützung beim Gehen oder bei Transferhilfen
Zusätzlich können Pflegedienste beratend tätig sein, indem sie Angehörigen den richtigen Umgang mit Hilfsmitteln erklären oder Schulungen zur richtigen Lagerung und Pflege der pflegebedürftigen Person anbieten.
„Die Kombination aus professioneller Pflege und familiärer Unterstützung ermöglicht eine optimale Versorgung Pflegebedürftiger.“
Verpflichtende Beratungsgespräche
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegesachleistungen beziehen oder diese mit Pflegegeld kombinieren, müssen regelmäßige Beratungseinsätze in Anspruch nehmen. Bei Pflegegrad 2 & 3 ist das ein Beratungstermin pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 & 5 ist das ein Termin pro Quartal.
Diese Beratungen dienen dazu, die Qualität der Pflege sicherzustellen und Angehörige über mögliche Verbesserungen in der Pflege zu informieren. Sie ermöglichen es zudem, frühzeitig Probleme oder Herausforderungen in der Versorgung zu erkennen und Anpassungen vorzunehmen.
Themen der Beratung
Optimierung der Pflegesachleistungen und Kombination mit anderen Leistungen
Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige
Anpassung der Pflege an veränderte Bedürfnisse
Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten
Die Beratung kann entweder durch zugelassene Pflegeberater:innen oder durch Pflegedienste durchgeführt werden. Ziel ist es, die häusliche Pflege langfristig stabil und an die individuellen Bedürfnisse angepasst zu gestalten.
Wichtige rechtliche Grundlagen
Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – § 36 regelt die Pflegesachleistungen und deren Anspruchsvoraussetzungen.
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