Tages- und Nachtpflege: Teilstationäre Pflege als Unterstützung für Angehörige

Veröffentlichung: 11.03.2025   Aktualisiert: 28.03.2025

Die Tages- und Nachtpflege bietet eine flexible Möglichkeit, Pflegebedürftige professionell betreuen zu lassen, während Angehörige entlastet werden – ob tagsüber zur Unterstützung im Alltag oder nachts für Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf. Erfahre, wer Anspruch auf die Leistung hat, welche Kosten übernommen werden und wie du die passende Pflegeeinrichtung findest.

Was ist die Tages- und Nachtpflege?

Die Tages- und Nachtpflege ist eine teilstationäre Pflegeform, bei der Pflegebedürftige für einige Stunden am Tag oder in der Nacht in einer Pflegeeinrichtung betreut werden. Sie dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und bietet den Pflegebedürftigen soziale Kontakte sowie professionelle Betreuung.

Diese Pflegeform eignet sich besonders für Menschen, die tagsüber oder nachts zusätzliche Unterstützung benötigen, aber weiterhin im häuslichen Umfeld leben möchten. Die Betreuung kann in spezialisierten Einrichtungen oder in Pflegeheimen mit entsprechender Tages- oder Nachtbetreuung erfolgen.

Pflegebedürftige profitieren nicht nur von der professionellen Unterstützung, sondern auch von sozialen Aktivitäten, Gruppenangeboten und therapeutischen Maßnahmen, die in vielen Einrichtungen angeboten werden. Dies trägt dazu bei, die kognitiven und motorischen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen zu erhalten und zu fördern.

„Die Tages- und Nachtpflege ermöglicht Pflegebedürftigen eine sichere Betreuung, während Angehörige entlastet werden.“

Wer hat Anspruch auf Tages- und Nachtpflege?

Anspruch auf Tages- und Nachtpflege besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Pflegegrad 2 bis 5: Die Pflegebedürftigen müssen einen anerkannten Pflegegrad haben.
  • Häusliche Pflege reicht nicht aus: Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht oder Angehörige tagsüber entlastet werden müssen.
  • Genehmigung durch die Pflegekasse: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für eine begrenzte Anzahl von Tagen oder Nächten im Monat.

Viele Angehörige stehen vor der Herausforderung, Beruf, Familie und die Pflege eines Angehörigen miteinander zu vereinbaren. Die Tagespflege ermöglicht es ihnen, ihre Angehörigen tagsüber in professioneller Betreuung zu wissen, während sie arbeiten oder alltägliche Verpflichtungen nachgehen können. Die Nachtpflege kann für pflegebedürftige Menschen wichtig sein, die nachts besondere Betreuung benötigen, beispielsweise bei Demenz oder Schlafstörungen.

Praxisbeispiel

Frau Weber (Pflegegrad 3) wird von ihrem Sohn betreut. Da er tagsüber arbeitet, besucht sie eine Tagespflegeeinrichtung, wo sie betreut wird, soziale Kontakte pflegt und an Aktivitäten teilnimmt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Tagespflege, sodass ihr Sohn entlastet wird. Zusätzlich erhält Frau Weber therapeutische Maßnahmen wie leichte Gymnastik, die ihre Mobilität verbessert und Stürzen vorbeugt.

Dauer und Kostenübernahme der Tages- und Nachtpflege 2025

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Tages- und Nachtpflege bis zu einer bestimmten Höchstgrenze pro Monat:

PflegegradMaximaler Betrag für Tages- und Nachtpflege (€)
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2689 €
Pflegegrad 31.298 €
Pflegegrad 41.612 €
Pflegegrad 51.995 €

Wichtig: Die Kostenübernahme für die Tages- und Nachtpflege kann zusätzlich zu den ambulanten Pflegeleistungen erfolgen und wird nicht auf das Pflegegeld oder Pflegesachleistungen angerechnet. Manche Pflegeeinrichtungen bieten zudem spezialisierte Programme für Menschen mit Demenz an, die besondere Betreuung benötigen.

Neben den Pflegekassen können auch Sozialhilfeträger oder andere Unterstützungsmöglichkeiten für zusätzliche Kosten (wie Verpflegung oder Unterkunft) in Anspruch genommen werden.

Antragstellung: So beantragst du Tages- und Nachtpflege

  1. Pflegegrad beantragen: Voraussetzung ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.
  2. Einrichtung finden: Eine geeignete Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung muss ausgewählt werden.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Die Pflegekasse benötigt eine schriftliche oder digitale Antragstellung.
  4. Kostenübernahme klären: Eventuelle Zusatzkosten für Unterkunft und Verpflegung müssen eigenständig gedeckt werden.

Eine frühzeitige Planung kann helfen, Engpässe bei verfügbaren Plätzen zu vermeiden. In dringenden Fällen ist eine kurzfristige Antragstellung möglich. In vielen Einrichtungen können Interessierte auch einen kostenlosen Probetag in Anspruch nehmen, um zu sehen, ob die Tages- oder Nachtpflege ihren Bedürfnissen entspricht.

Nutzungsmöglichkeiten der Tages- und Nachtpflege

Die Tages- und Nachtpflege kann in verschiedenen Situationen genutzt werden:

  • Entlastung der Pflegeperson: Wenn Angehörige arbeiten oder sich erholen müssen.
  • Zusätzliche Betreuung für Pflegebedürftige: Wenn eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung erforderlich ist.
  • Soziale Kontakte und Aktivierung: Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, an sozialen Aktivitäten teilzunehmen.
  • Ergänzung zur häuslichen Pflege: Wenn eine vollständige stationäre Pflege nicht notwendig ist.
  • Unterstützung für Menschen mit Demenz: Viele Einrichtungen bieten spezielle Programme für Demenzkranke an, um Orientierung und Sicherheit zu gewährleisten.

„Die Tages- und Nachtpflege unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen und ermöglicht eine flexible Betreuung.“

Verpflichtende Beratungsgespräche

Pflegebedürftige, die Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen, müssen regelmäßige Beratungseinsätze wahrnehmen. Für Pflegegrad 2 & 3 findet mindestens eine Beratung pro Halbjahr statt, für Pflegegrad 4 & 5 mindestens eine Beratung pro Quartal. Diese Beratungen helfen dabei, den zukünftigen Pflegebedarf zu klären und mögliche Verbesserungen in der Betreuung zu identifizieren.

Themen der Beratung

  • Optimale Nutzung von Tages- und Nachtpflege und anderen Leistungen
  • Unterstützungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Finanzierung und Zusatzleistungen
  • Planung der Rückkehr in die häusliche Pflege
  • Individuelle Betreuungsprogramme für Menschen mit besonderen Bedürfnissen

Wichtige rechtliche Grundlagen

Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – § 41 regelt die Tages- und Nachtpflege und deren Anspruchsvoraussetzungen.

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