Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige

Veröffentlichung: 11.03.2025   Aktualisiert: 28.03.2025

Die Verhinderungspflege bietet pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Entlastung, wenn sie vorübergehend verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere persönliche Gründe. Während dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Betreuung, deren Kosten von der Pflegekasse übernommen werden. Erfahre, wie du die Verhinderungspflege beantragst und welche Möglichkeiten dir zur Verfügung stehen.

Was ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt. Das kann durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe geschehen. Während dieser Zeit übernimmt eine Ersatzpflegekraft die Betreuung, deren Kosten durch die Pflegekasse übernommen werden.

Viele pflegende Angehörige kümmern sich rund um die Uhr um ihre Liebsten, was oft eine hohe Belastung darstellt. Ohne eine angemessene Pause kann die dauerhafte Pflege sowohl physisch als auch psychisch herausfordernd sein. Die Verhinderungspflege bietet ihnen die Möglichkeit, sich eine Pause zu nehmen, während die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt wird. So können pflegende Angehörige neue Kraft schöpfen und langfristig eine gute Pflege gewährleisten.

„Verhinderungspflege ermöglicht pflegenden Angehörigen dringend benötigte Erholung, ohne die Versorgung der Pflegebedürftigen zu gefährden.“

Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege kann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Pflegegrad 2 bis 5: Ein Anspruch besteht nur bei Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2.
  • Mindestens sechs Monate häusliche Pflege: Die Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen zuvor mindestens sechs Monate in der häuslichen Umgebung betreut haben.
  • Ausfall der Pflegeperson: Die Hauptpflegeperson ist vorübergehend verhindert (z. B. durch Krankheit, Urlaub oder andere persönliche Gründe).
  • Ersatzpflege durch eine andere Person oder einen Pflegedienst: Die Betreuung kann von Angehörigen, Bekannten oder professionellen Pflegekräften übernommen werden.

Die Verhinderungspflege trägt dazu bei, dass Pflegebedürftige auch bei einem kurzfristigen Ausfall der Hauptpflegeperson in gewohnter Umgebung verbleiben können. Sie bietet Pflegepersonen zudem die Sicherheit, dass ihre Angehörigen weiterhin angemessen versorgt werden.

Praxisbeispiel

Herr Schulz pflegt seine Mutter mit Pflegegrad 4 in ihrem Zuhause. Einmal im Quartal kommt eine Frau Müller pflegt seit zwei Jahren ihren Vater mit Pflegegrad 4. Da sie sich eine kurze Erholungspause gönnen möchte, organisiert sie für eine Woche einen ambulanten Pflegedienst, der die Betreuung übernimmt. Die Pflegekasse erstattet die anfallenden Kosten bis zum maximalen Betrag der Verhinderungspflege. Während ihrer Abwesenheit kann sich Frau Müller entspannen und neue Energie für die zukünftige Pflege tanken.

Höhe der Verhinderungspflege 2025

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem festgelegten Höchstbetrag pro Jahr. Falls das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig genutzt wird, können bis zu 50 % der Kurzzeitpflege-Leistungen zusätzlich für die Verhinderungspflege verwendet werden. Somit ist eine Erstattung von bis zu 2.418 € pro Jahr möglich.

LeistungsartMaximaler Betrag pro Jahr (€)
Verhinderungspflege1.612 €
Kombination mit KurzzeitpflegeBis zu 2.418 €

Wichtig

Falls das Budget für Kurzzeitpflege nicht vollständig genutzt wird, können bis zu 50 % der Kurzzeitpflege-Leistungen zusätzlich für die Verhinderungspflege verwendet werden. Somit ist eine Erstattung von bis zu 2.418 € pro Jahr möglich.

Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten hängt auch davon ab, ob die Ersatzpflegeperson mit dem Pflegebedürftigen verwandt ist oder nicht. Bei nahen Angehörigen, die die Verhinderungspflege übernehmen, gelten gesonderte Regelungen zur Erstattung.

Besondere Regelungen und Ausnahmen

Es gibt einige Sonderfälle, die in der Verhinderungspflege zu berücksichtigen sind:

  • Pflege durch nahe Angehörige: Wird die Verhinderungspflege von im selben Haushalt lebenden Angehörigen übernommen, erstattet die Pflegekasse nur die nachgewiesenen Kosten für Verdienstausfall oder Fahrtkosten, nicht jedoch die regulären Pflegesätze.
  • Kurzfristige Verhinderungspflege: Falls die Verhinderungspflege nur wenige Stunden pro Tag benötigt wird, wird diese nicht auf das jährliche Budget angerechnet, sondern kann zusätzlich zum Pflegegeld genutzt werden.
  • Kombination mit anderen Pflegeleistungen: Die Verhinderungspflege kann mit der Kurzzeitpflege kombiniert werden, sodass eine noch flexiblere Nutzung möglich ist.

Antragstellung: So beantragst du Verhinderungspflege

  1. Pflegegrad beantragen: Voraussetzung ist eine anerkannte Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2.
  2. Verhinderungspflege organisieren: Die Ersatzpflege muss geregelt und dokumentiert werden.
  3. Antrag bei der Pflegekasse stellen: Der Antrag kann vor oder nach der Inanspruchnahme eingereicht werden.
  4. Nachweise erbringen: Rechnungen oder Belege der Ersatzpflege müssen zur Erstattung eingereicht werden.

Es empfiehlt sich, die Verhinderungspflege frühzeitig zu planen und mit der Pflegekasse abzustimmen, um Verzögerungen bei der Kostenübernahme zu vermeiden. Viele Pflegekassen stellen dafür spezielle Formulare zur Verfügung, die den Antrag erleichtern.

Verpflichtende Beratungsgespräche

Pflegebedürftige, die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, müssen weiterhin regelmäßige Beratungseinsätze durchführen lassen. Bei Pflegegrad 2 & 3 ist das ein Beratungstermin mindestens einmal pro Halbjahr. Bei Pflegegrad 4 & 5 ist das weiterhin ein Beratungstermin mindestens einmal pro Quartal. Diese Beratungen helfen, die Qualität der Pflege zu sichern und neue Unterstützungsmöglichkeiten zu identifizieren. Sie bieten Angehörigen auch die Möglichkeit, sich über weitere Entlastungsangebote zu informieren.

Themen der Beratung

In den regelmäßigen Beratungsgesprächen werden pflegende Angehörige über verschiedene Entlastungsmöglichkeiten informiert, die ihnen helfen, die Pflege langfristig zu bewältigen. Dazu gehören unter anderem alternative Pflegeoptionen, wie die Kombination von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege, um eine möglichst flexible Betreuung sicherzustellen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der optimalen Nutzung der Verhinderungspflege, sodass Angehörige die verfügbaren Leistungen bestmöglich ausschöpfen können. Darüber hinaus werden auch weitere finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten erläutert, die pflegenden Familien helfen, die Belastung zu reduzieren. Durch diese regelmäßigen Beratungen wird sichergestellt, dass Angehörige gut informiert sind und die für ihre individuelle Situation passenden Entlastungsangebote in Anspruch nehmen können.

Wichtige rechtliche Grundlagen

Das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) – § 39 regelt die Verhinderungspflege und deren Anspruchsvoraussetzungen.

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