Einführung des Entlastungsbudgets für junge Pflegebedürftige ab 1. Januar 2024

Veröffentlichung: 29.12.2023   Aktualisiert: 18.03.2025

Berlin, Januar 2024 – Seit dem 1. Januar 2024 profitieren junge Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5 von einem neuen Entlastungsbudget in Höhe von 3.386 Euro jährlich. Dieses Budget kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden und soll sowohl die pflegebedürftigen Personen als auch ihre Angehörigen finanziell entlasten.

Was ist das Entlastungsbudget?

Das Entlastungsbudget ist eine neue Regelung, die pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen finanziell unterstützt. Ab 2025 werden verschiedene bisher getrennte Leistungen – insbesondere die Kurzzeit- und Verhinderungspflege – in einem flexiblen Budget zusammengeführt. Ziel ist es, die Nutzung der Mittel einfacher und individueller zu gestalten. Pflegebedürftige können das Entlastungsbudget nach ihren eigenen Bedürfnissen einsetzen, um beispielsweise kurzfristige Pflegeausfälle zu überbrücken, Unterstützung durch Angehörige oder professionelle Pflegekräfte zu finanzieren oder Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen. Besonders für pflegende Angehörige bedeutet dies eine Erleichterung, da sie mehr Freiraum für Erholungszeiten erhalten. Die genaue Höhe und die Bedingungen der Inanspruchnahme richten sich nach dem jeweiligen Pflegegrad und den gesetzlichen Vorgaben.

Wer profitiert davon?

In der ersten Phase, ab dem 1. Januar 2024, richtet sich das Entlastungsbudget an Pflegebedürftige unter 25 Jahren mit Pflegegrad 4 oder 5. Ab dem 1. Juli 2025 wird das Budget auf 3.539 Euro erhöht und steht dann allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet das Entlastungsbudget?

  • Flexibilität: Pflegebedürftige können das Budget je nach Bedarf für Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege einsetzen.
  • Entbürokratisierung: Die Zusammenlegung der Budgets vereinfacht den Antragsprozess und reduziert den Verwaltungsaufwand.
  • Sofortige Verfügbarkeit: Die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit entfällt, sodass das Budget direkt ab Feststellung des Pflegegrades genutzt werden kann.

Wie kann das Entlastungsbudget beantragt werden?

Der Antrag erfolgt weiterhin über die Pflegekasse, wobei nun ein einheitlicher Antrag für beide Leistungsarten genügt. Es empfiehlt sich, den Antrag frühzeitig zu stellen, insbesondere bei geplanten Auszeiten der Pflegeperson.

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