Anhebung des Pflegegeldes
Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause betreut werden, erhalten monatlich Pflegegeld. Die neuen Beträge ab dem 1. Januar 2025 sind wie folgt:
- Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro)
- Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro)
- Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro)
- Pflegegrad 5: 995 Euro (vorher 947 Euro)
Erhöhung der Pflegesachleistungen
Für professionelle Pflegedienste, die in der häuslichen Umgebung unterstützen, steigen die monatlichen Sachleistungsbeträge auf:
- Pflegegrad 2: 761 Euro (vorher 728 Euro)
- Pflegegrad 3: 1.432 Euro (vorher 1.370 Euro)
- Pflegegrad 4: 1.778 Euro (vorher 1.701 Euro)
- Pflegegrad 5: 2.200 Euro (vorher 2.105 Euro)
Anpassungen in der stationären Pflege
Auch die Leistungen für vollstationäre Pflege werden angepasst. Die monatlichen Pauschalbeträge erhöhen sich auf:
- Pflegegrad 2: 805 Euro (vorher 770 Euro)
- Pflegegrad 3: 1.319 Euro (vorher 1.262 Euro)
- Pflegegrad 4: 1.855 Euro (vorher 1.775 Euro)
- Pflegegrad 5: 2.096 Euro (vorher 2.005 Euro)
Weitere Änderungen ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dann bis zu 3.539 Euro jährlich flexibel für beide Leistungsarten nutzen. Zudem entfällt die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege.