Erhöhung der Pflegeleistungen zum 1. Januar 2025: Was sich für Pflegebedürftige ändert

Veröffentlichung: 13.12.2024   Aktualisiert: 19.03.2025

Zum 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen in der Pflegeversicherung in Kraft. Alle Leistungsbeträge werden um 4,5 % angehoben, um Pflegebedürftige und ihre Angehörigen finanziell zu entlasten. Diese Anpassung betrifft sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege.

Anhebung des Pflegegeldes

Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen zu Hause betreut werden, erhalten monatlich Pflegegeld. Die neuen Beträge ab dem 1. Januar 2025 sind wie folgt:

  • Pflegegrad 2: 347 Euro (vorher 332 Euro)
  • Pflegegrad 3: 599 Euro (vorher 573 Euro)
  • Pflegegrad 4: 800 Euro (vorher 765 Euro)
  • Pflegegrad 5: 995 Euro (vorher 947 Euro)

Erhöhung der Pflegesachleistungen

Für professionelle Pflegedienste, die in der häuslichen Umgebung unterstützen, steigen die monatlichen Sachleistungsbeträge auf:

  • Pflegegrad 2: 761 Euro (vorher 728 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.432 Euro (vorher 1.370 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.778 Euro (vorher 1.701 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.200 Euro (vorher 2.105 Euro)

Anpassungen in der stationären Pflege

Auch die Leistungen für vollstationäre Pflege werden angepasst. Die monatlichen Pauschalbeträge erhöhen sich auf:

  • Pflegegrad 2: 805 Euro (vorher 770 Euro)
  • Pflegegrad 3: 1.319 Euro (vorher 1.262 Euro)
  • Pflegegrad 4: 1.855 Euro (vorher 1.775 Euro)
  • Pflegegrad 5: 2.096 Euro (vorher 2.005 Euro)

Weitere Änderungen ab Juli 2025

Ab dem 1. Juli 2025 wird ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt. Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können dann bis zu 3.539 Euro jährlich flexibel für beide Leistungsarten nutzen. Zudem entfällt die bisher erforderliche sechsmonatige Vorpflegezeit für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege.

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