Pflegeleistungen im Wert von 12 Milliarden Euro verfallen jährlich (2022)

Veröffentlichung: 08.12.2023   Aktualisiert: 18.03.2025

In Deutschland werden jährlich Pflegeleistungen im Wert von rund 12 Milliarden Euro nicht in Anspruch genommen. Dies betrifft insbesondere Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden. Mehr als 4,2 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig, wovon rund 3,3 Millionen zu Hause versorgt werden. Dennoch werden viele finanzielle Unterstützungsangebote nicht genutzt. Hauptgründe dafür sind die komplizierte Beantragung, mangelnde Kapazitäten und hohe Zuzahlungen.

Pflegegeld: Die meistgenutzte Leistung

Pflegegeld ist die am häufigsten in Anspruch genommene Leistung. Laut einer Studie des Sozialverbands VdK beziehen 82 Prozent der Betroffenen diese finanzielle Unterstützung. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher erhalten zwischen 316 und 901 Euro monatlich direkt ausgezahlt.

Entlastungsbetrag bleibt oft ungenutzt

Pflegebedürftige, die zu Hause betreut werden, haben Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieses Geld ist für Dienstleistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen gedacht, etwa für Haushaltshilfen oder Betreuungsangebote. Doch nur 20 Prozent der Berechtigten nutzen diesen Betrag. Viele finden keine zugelassenen Dienstleister oder stehen auf langen Wartelisten.

Tagespflege: Eine kaum genutzte Option

Die Tagespflege ermöglicht es Pflegebedürftigen, tagsüber für einige Stunden in eine Betreuungseinrichtung zu gehen. Diese Leistung soll pflegende Angehörige entlasten. Ab Pflegegrad 2 stehen dafür bis zu 1.995 Euro monatlich zur Verfügung. Dennoch nutzen nur 7 Prozent der Betroffenen dieses Angebot. Hauptgründe sind hohe Eigenanteile und fehlende Einrichtungen. Eine Studie ergab, dass 93 Prozent der Befragten die Tagespflege nicht nutzen, weil die Zuzahlungen für viele zu hoch sind.

Kurzzeitpflege: Kaum verfügbare Plätze

Bei plötzlichen Verschlechterungen des Gesundheitszustands oder dem Ausfall pflegender Angehöriger kann Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Bis zu 8 Wochen pro Jahr stehen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 maximal 1.774 Euro zur Verfügung. Falls die Verhinderungspflege nicht genutzt wurde, kann der Betrag auf bis zu 3.386 Euro steigen. Trotzdem nehmen nur 14 Prozent der Betroffenen die Kurzzeitpflege in Anspruch. Grund dafür ist der Mangel an Plätzen in Pflegeeinrichtungen, da sich diese Versorgung für die Einrichtungen wirtschaftlich oft nicht lohnt. Jährlich verfallen dadurch 4,6 Milliarden Euro.

Verhinderungspflege: Hoher Aufwand schreckt ab

Wenn pflegende Angehörige verhindert sind, kann eine Vertretung durch Verhinderungspflege finanziert werden. Bis zu 1.612 Euro jährlich stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 oder höher zur Verfügung. Falls Kurzzeitpflege nicht genutzt wurde, können weitere 806 Euro hinzukommen. Dennoch verzichten 70 Prozent der Betroffenen auf diese Leistung. Einer der Hauptgründe ist der komplizierte Beantragungsprozess.

Pflegesachleistungen: Direkte Unterstützung durch Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste können verschiedene Aufgaben wie Körperpflege, Medikamentengabe oder Hilfe im Haushalt übernehmen. Ab Pflegegrad 2 stehen Pflegebedürftigen hierfür zwischen 724 und 2.095 Euro monatlich zu. Allerdings nutzen nur 38 Prozent der Berechtigten diese Sachleistungen.

Beratungsbedarf und politische Herausforderungen

Viele Betroffene und ihre Angehörigen verlieren sich im komplizierten System der Pflegeleistungen. Fehlende Beratung, starre Regelungen und hohe Zuzahlungen führen dazu, dass dringend benötigte Hilfe nicht abgerufen wird. Es gibt Pläne, die Budgets flexibler zu gestalten, damit Geld von einer Leistung in eine andere umgeschichtet werden kann. Allerdings könnte dies das System noch komplizierter machen. Experten raten daher dringend zu professioneller Beratung durch Pflegestützpunkte oder Pflegeberater.

Fazit

Jedes Jahr bleiben 12 Milliarden Euro an Pflegeleistungen ungenutzt. Dabei gäbe es großen Bedarf an finanzieller Unterstützung und pflegerischen Hilfen. Eine Reform des Pflegesystems mit einfacheren Antragsverfahren und besserer Verfügbarkeit von Pflegeleistungen ist dringend notwendig.

  • Unternehmenssitz
    in Deutschland
  • In sicheren Händen
    DSGVO-konform